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Francis Egger wird Vizedirektor des Bauernverbands

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 05. März 2020

Ab dem 1. April ist Francis Egger Vizedirektor und Sandra Helfenstein Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizer Bauernverbands (SBV), so die heutigen Vorstandsentscheide. Weiter befasste er sich mit strategischen Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung der Agrarpolitik im Parlament. Er legte auch die Position des SBV zur Reform der beruflichen Vorsorge fest.

 

Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands fällte heute zwei Personalentscheide. So ernannte er Francis Egger, Leiter des Departements «Wirtschaft, Bildung & Internationales» auf den 1. April zum Vizedirektor. Damit will er gewährleisten, dass die Westschweiz nach dem Rücktritt von Jacques Bourgeois auch in der operativen Führung ein offizielles Gesicht hat. Urs Schneider bleibt Stellvertretender Direktor und Leiter des Departements Kommunikation und Services. Im strategischen Bereich ist mit der Vizepräsidentin Anne Challandes und dem Vizepräsidenten Fritz Glauser bereits eine gute Vertretung der Romandie sichergestellt. Weiter ist es das Ziel, für die Leitung des Departements Produktion, Märkte & Ökologie eine Person aus der lateinischsprachigen Schweiz zu gewinnen. Die Stellenausschreibung ist bereits erfolgt. Um die Rolle der Kommunikation im aktuellen schwierigen Umfeld zu stärken, wählte der Vorstand zudem Sandra Helfenstein, Co-Leiterin Kommunikation und Verantwortliche Öffentlichkeitsarbeit, ebenfalls auf den 1. April in die Geschäftsleitung.

Im Hinblick auf die ausserordentliche Landwirtschaftskammer am 20. März zur Behandlung der Agrarpolitik 22+ diskutierte der Vorstand intensiv die verschiedenen strategischen Optionen. Klar ist, dass die Landwirtschaft die Botschaft als Affront empfindet. Trotz der Verankerung der Ernährungssicherheit in der Verfassung will der Bundesrat den Selbstversorgungsgrad senken, die Auflagen und Administration für die einheimische Produktion erhöhen, gleichzeitig die Direktzahlungen senken und zudem den Import von Produkten aus ganz anderen Produktionsbedingungen forcieren.

Als letztes verabschiedete der Vorstand seine Position zur Reform der beruflichen Vorsorge. Er unterstützt die vorgeschlagene Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 % auf 6 %. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung eines neuen Elements (Umlageverfahren) in der 2. Säule lehnt er hingegen ab. Er befürwortet hier den Vorschlag des «vernünftigen BVG-Mittelwegs», der eine gezielte Kompensation für die Übergangsgeneration aus den Rückstellungen der Pensionskassen vorsieht. Auch bei der Senkung des Koordinationsabzuges und der Anpassung der Altersgutschriftensätze erachtet er nach Abwägen der Vor- und Nachteile, das Modell des «vernünftigen BVG-Mittelwegs» als bessere Alternative.

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