SBV-News
SBV-News Nr. 30
02.08.22
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Die Anpassungen der Verordnungen, welche im Rahmen der Absenkpfade Nährstoffverluste und Pflanzenschutzmittel verabschiedet wurden, treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Neu gilt im ÖLN: Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser dürfen nicht mehr angewendet werden. Weiter werden neue Beiträge, wie z. B. Produktionssystembeiträge, eingeführt. Teilweise muss man sich dafür bereits in der Herbsterhebung 2022 anmelden. Daher ist es sinnvoll, sich bereits jetzt mit den vorgesehenen Neuerungen auseinanderzusetzen. Faktenblätter mit allen wichtigen Informationen finden Sie auf www.agripedia.ch.