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Nein zur Schwächung des Grenzschutzes
Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 14. April 2020
Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands begrüsst die Verordnungsanpassungen mehrheitlich, er ist jedoch klar gegen die geplanten Neuerungen bei den Agrareinfuhrverordnungen. Diese würden den Grenzschutz schwächen und den Preisdruck auf Schweizer Lebensmittel erhöhen.
Die Agrarpolitik wird laufend angepasst. So liegt aktuell das Verordnungspaket 2020 auf dem Tisch. Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands (SBV) hat sich damit befasst. Im Grundsatz unterschützt er die meisten der vorgeschlagenen Änderungen. Dazu gehören beispielsweise die Anpassungen in der Pflanzenschutzmittelverordnung wie die Harmonisierung des Zulassungsverfahrens mit der EU oder die Restriktionen beim Mittelverkauf. Gar nicht einverstanden ist er hingegen bei den vorgesehenen Neuerungen bei der Agrareinfuhrverordnung. Diese führen zu einer Schwächung des Grenzschutzes. Das angedachte Windhundverfahren für die Verteilung der Importkontingente führt zu noch billigeren Importprodukten, welche dann auf den Markt kommen, wenn bereits genug Inlandware vorhanden ist.
Das drückt die Preise und gefährdet die Inlandproduktion. Folglich würden die Einkommen der Schweizer Bauernfamilien sinken und auch die Verarbeitungsbetriebe wären negativ betroffen. Die vorgeschlagenen Neuerungen bei den Agrareinfuhren widersprechen daher dem Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit. Der Vorstand des SBV weist diese Vorschläge deshalb dezidiert zurück. Bezüglich der Milchpreisstützungsverordnung lehnen die Mitglieder nach reiflicher Überlegung – und um keinen weiteren Preisdruck auf die Molkereimilch auszuüben – die direkte Auszahlung der Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage an die Produzenten ab.
Rückfragen
Francis Egger
Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales
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