Hauptinhalt

Optimierungen am neuen Bildungsmodell vorgenommen

Medienmitteilung der OdA AgriAliForm vom 14. Dezember 2023

Die Grundbildung befindet sich in einem Revisionsprozess. Dieses Jahr fand eine interne Konsultation bei den Mitgliedorganisationen der OdA AgriAliForm zum neuen Bildungsmodell statt. Aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen wurden die Bildungspläne und die Bildungsverordnung überarbeitet und dabei strittige Punkte optimiert.

Die neue Grundbildung der landwirtschaftlichen Berufe konkretisiert sich weiter. Aufgrund der Rückmeldungen der internen Vernehmlassung nahm die Oda AgriAliForm verschiedene Verbesserungen vor. So wurde die Anzahl Lektionen für alle Berufe auf 1500 über 3 Lehrjahre erhöht. Die neu lineare Verteilung war unbestritten, so dass nun in jedem Lehrjahr 500 statt 480 Lektionen vorgesehen sind. Alle Berufe haben in den ersten beiden Lehrjahren bei den fachspezifischen Inhalten erhöht. Im 3. Lehrjahr stehen nun zusätzliche 20 Lektionen für die Betriebsführung zur Verfügung.

In allen Berufen wird es maximal 12 Tage überbetriebliche Kurse geben. Dabei ist die Staplerprüfung bereits integriert. LandwirtInnen und Obstfachleute erhalten neu zwei Tage Ausbildung in der Handhabung der Motorsäge. Im Obstbau und im Gemüsebau erlangen alle Lernenden die Fachbewilligung Pflanzenschutz. Bei den LandwirtInnen ist diese in den Fachrichtungen Ackerbau und Biologischer Pflanzenbau integriert, bei den Weinfachleuten in der Fachrichtung Winzer.

Eine weitere Anpassung bei den LandwirtInnen betrifft den Handlungskompetenzbereich «Bewirtschaften von Grünland». Dort ist neu die Raufutterproduktion integriert. Somit erwerben alle Landwirte EFZ diese grundlegende Kompetenz unabhängig von ihrer Fachrichtung. Daneben wurden die Fachrichtungen um 40 Lektionen gekürzt, die nun im Handlungskompetenzbereich «Pflege des Kulturlandes» den Schulen zur individuellen Verfügung stehen. Dieser Bereich ersetzt die bisherigen Wahlfächer, die aufgrund der Vorgaben des Bildungsgesetzes nicht mehr möglich sind.

Bildungsverordnung und Bildungspläne bilden die Grundlage für die Ausbildung. Für eine erfolgreiche und national einheitliche Umsetzung braucht es unterstützende Unterlagen für die drei Lernorte Betrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse. Im nächsten Schritt geht es also an die Erarbeitung der Umsetzungsdokumente. Dazu gehören detaillierte Ausbildungsprogramme für die Betriebe und die Schullehrpläne sowie die neuen Lehrmittel. Letztere werden in Zusammenarbeit mit der Edition-lmz AG und den Autoren entwickelt.   

Die Bildungspläne für Agrarpraktiker EBA werden ebenfalls bis 2026 überarbeitet. An der Struktur dieser Ausbildung wird sich aber nichts ändern. Die Höhere Berufsbildung hingegen wird bis 2029 ebenfalls eine Totalrevision erfahren. Zu diesem Zeitpunkt schliessen die ersten Absolventen das EFZ nach der neuen Bildungsverordnung ihre Ausbildung ab. Das nahtlose Zusammenspiel zwischen Grundbildung und Höherer Berufsbildung ist entscheidend, um die Absolventenzahl in der Berufs- und Meisterprüfung nachhaltig zu steigern.

Rückfragen

Loïc Bardet

Direktor Agora
Präsident OdA AgriAliForm

Tel: 021 614 04 73
Mobile: 079 718 01 88

Petra Sieghart

Leiterin Agriprof Schweizer Bauernverband
Sekretariat OdA AgriAliForm

Tel: 056 462 54 31
Mobile: 079 669 02 01
E-Mail: petra.sieghart@agriprof.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Bundesräte outen sich als Brunch-Fans

21.07.21 | Rund 200 Bauernfamilien stecken mitten in den Vorbereitungen für den 1. August-Brunch auf dem Bauernhof. Dieser findet unter Berücksichtigung besonderer Corona-Schutzmassnahmen statt. Die Plätze sind heiss begehrt; erste Gastgeberhöfe melden ihren Anlass bereits als ausgebucht. Auch heuer kündigt sich magistraler Besuch an – dies in den Kantonen Luzern, Freiburg und Bern, wovon letzterer eine Woche vor dem Nationalfeiertag in Form einer Wanderung stattfindet.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 28 (12. – 16. Juli 2021)

20.07.21 | Die Wetterkapriolen der vergangenen Wochen haben teilweise Auswirkungen auf die Versorgung mit Lebensmitteln – so erfüllen die Produkte unter anderem die hohen Qualitätsanforderungen nicht immer. Die Landwirtschaft erwartet von den Abnehmern und dem Detailhandel die nötige Toleranz. Auch hier braucht es Taten statt nur Worte.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 06-21: Transport und Herkunft von Schweizer Agrarimporten

12.07.21 | Eine deutliche Mehrheit der landwirtschaftlichen Einfuhren gelangt via Strassenverkehr in die Schweiz und stammt vorwiegend aus der EU. Weitere bedeutende Einfuhrregionen sind die Länder Südamerikas, Afrikas sowie Asiens (ohne China). Von dort werden vor allem Früchte, Kaffee, Tee und Gewürze sowie Getreide eingeführt. Dabei kommt unter anderem auch der Transport via Bahn- und Schiffverkehr zum Einsatz. Der Flugverkehr ist mit einem Anteil von 0,2 % an den Gesamteinfuhren selten. Jedes Verkehrsmittel hat seine eigene Nische; so ist der Flugverkehr tendenziell auf leichte Waren und/oder kleine Mengen, die einen hohen Kilogrammpreis aufweisen, spezialisiert. Via Flugverkehr werden vorwiegend Gemüse, Schaffleisch und Fisch sowie exotische Früchte importiert. Via Schiffverkehr werden vor allem Ölkuchen, Reis, Getreide und Kaffee eingeführt.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 27 (5. – 9.7.2021)

12.07.21 | Wenn die Land- und Ernährungswirtschaft über den Erhalt des Selbstversorgungsgrades spricht, wird das oftmals als alter Zopf abgetan. Die FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) erwartet, dass die globalen Lebensmittelimporte 2021 gegenüber dem Jahr 2020 um satte 12% steigen. Die derzeitigen Reserven an Essen reichen gerade mal aus, um die Weltbevölkerung rund 10 Wochen zu ernähren. Eine einheimische, produzierende Landwirtschaft zu erhalten, ist deshalb nach wie vor wichtig.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zur vorgezogenen Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht

09.07.21 | Der SBV hat keine Bemerkugen zu den Anpassungen betreffend AMBV, VAM und AMVZ. Was die TAMV angeht, verlangt der SBV, dass der Bund als flankierende Massnahme Therapiealternativen ermöglicht und Tierarzneimittel, welche in der Schweiz nicht zugelassen sind, durch die Anerkennung von ausländischen Zulassungen für die Schweiz zulässt. In den Erläuterungen zu der vorliegenden Revision wird erwähnt, dass die Revision keine Auswirkungen auf den Tierschutz hat. Ohne flankierende Massanahmen ist bei Verboten von bestimmten Wirkstoffen ein Therapienotstand zu befürchten. Daher hat die Revision durchaus eine Relevanz im Bereich Tierschutz. Ohne wirksame Alternativtherapie kann es zu vermehrten Notschlachtungen kommen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin

09.07.21 | Keine 4 Wochen nach dem Start dieser Vernehmlassung ist die Tierarzneimittelverordnung in die Vernehmlassung zur «vorgezogenen Verordnungsrevision im Tierarzneimittelrecht» einbezogen. Bei der Durchsicht dieser zweiten Vernehmlassung, stellt der Schweizer Bauernverband (SBV) fest, dass diese 2. Revision wohl eine zeitliche Dringlichkeit aufweist, diese aber aufgrund der Tatsache, dass die Erlasse der EU, welche diese Revision nötig machen schon seit dem 11. Dezember 2018 vorliegen. Das Warten auf allfällige Durchführungserlasse der EU, die noch immer nicht vorliegen, hat keine Klarheit gebracht. Wir bitten Sie künftig die Beübung der interessierten Krise mit parallel laufenden Vernehmlassungen zu gleichen Erlassen durch eine rechtzeitige amtsinterne Koordination zu vermeiden.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

05.07.21 | Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luft-reinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 26 (28.06. – 04.07.2021)

05.07.21 | Facebook, Twitter und Instagram spielen in der Kommunikation des SBV eine wesentliche Rolle. Dies zeigte sich exemplarisch im Zusammenhang mit den extremen Agrarinitiativen: Über die sozialen Medien konnten in den Städten viele jüngere Menschen für die Thematik sensibilisiert werden. Doch auch ausserhalb von Abstimmungs-kampagnen sind die Zahlen eindrücklich: In normalen Wochen erzielt der SBV über seine Social-Media-Kanäle zwi-schen 300'000 und 500'000 Kontakte.

Mehr lesen