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Das Neuste

In den folgenden Boxen finden Sie die aktuellsten Mitteilungen des Schweizer Bauernverbands.
Für Auskünfte verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Stellungnahmen 21.08.19 Handelsabkommen mit Grossbritannien

22.08.19 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen der 50'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe, der Bauernfamilien und des ländlichen Raums. Dazu gehören insbesondere auch die Produzentinnen und Produzenten von landwirtschaftlichen Produkten, die von diesem Freihandelsabkommen betroffen sind. Der Bundesrat hat am 11. Februar 2019 das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. Das Abkommen bildet die Grundlage für die künftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach dem ,,Brexit". Der SBV begrüsst das vorsorgliche Handeln des Bundesrates, welches darauf abzielt, die heutigen Handelsbeziehungen über den ,,Brexit" hinaus sicherzustellen. Für die Schweizer Wirtschaft und für die Schweizer Landwirtschaft sind stabile Verhältnisse zentral. Kritisch beurteilt der SBV, dass das Ziel des Abkommens u.a. ,,die Bereitstellung einer Plattform zur weiteren Handelsliberalisierung" darstellt (Art.3). Eine Liberalisierung des Agrarmarktes über das mit der EU vereinbarte Niveau hinaus hätte gravierende Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft und würde unsere rote Linie klar überschreiten. Daher erwartet der SBV umgehend eine Verdeutlichung der damit verbundenen Vorhaben wie auch verbindliche Aussagen darüber, inwiefern diese Handelsliberalisierung den Agrarbereich betreffen soll. Unter der Voraussetzung, dass die Verpflichtungen dieses Abkommens keine weitere Liberalisierung des Agrarmarktes nach sich ziehen und das aktuelle Grenzschutzniveau langfristig aufrechterhalten wird, stimmt der SBV zugunsten der politischen Stabilität dem Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich zu. Wir hoffen, dass Sie unsere Anliegen berücksichtigen werden und danken Ihnen nochmals für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

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Stellungnahmen 21.08.19 Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2020

22.08.19 | Für die Möglichkeit, uns zur Höhe des BVG-Mindestzinssatzes 2020 in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1% für das Jahr 2020 aus. Sowohl die neue, wie auch die alte Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dienen, würden gemäss aktuellem Stand eine Senkung BVG-Mindestzins rechtfertigen. Wie bereits festgehalten dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbe-sehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden kann. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener Weise sehr gross. Die Volatilität ist unverändert hoch und eine Kehrtwende auf der Zinsfront zeichnet sich weniger denn je ab. Nichts desto trotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen nach dem sehr schwierigen Jahr 2018 aktuell sehr solide präsentiert. Die per Ende Vorjahr bilanzierten Verluste konnten bei weitem aufgefangen werden, so dass unter diesem Aspekt kein akuter Handlungsbedarf besteht. Wir sind weiterhin der Meinung, dass ein BVG-Mindestzins von weniger als einem Prozent das Vertrauen der Bevölkerung in die Kapitalgedeckte zweite Säule arg strapazieren würde und nur im absoluten Bedarfsfall be-schlossen werden sollte. Dies ist aus unserer Sicht beim BVG-Mindestzins der jährlich neu festgelegt wird, aktuell nicht gegeben. Ein markanter Einbruch der Kapitalmärkte hätte zwar einen schmerzhaften Rückgang der De-ckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen zur Folge. Der Einfluss eines während einem Jahr um 0,5% höheren oder tieferen BVG-Mindestzinses wäre in diesem Fall jedoch vernachlässigbar. Gestützt auf unsere Ausführungen sprechen wir, wie eingangs bereits festgehalten, für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinssatzes von 1 % für das Jahr 2020 aus. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme bei Ihren Beschlüssen.

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SBV-News SBV-News Nr. 33 (12.08. – 18.08.2019)

19.08.19 | Vorstand Der Vorstand des SBV befasste sich intensiv mit den beiden Pflanzenschutzinitiativen und dem weiteren Vorgehen. Er setzte sich mit der Situation auf den Märkten auseinander und würdigte die Lancierung des «grünen Teppichs» durch die Branchenorganisation Milch. Daneben verabschiedete er mehrere Stellungnahmen (Landschaftskonzept, Indirekter Gegenvorschlage zur Fair-Preis-Initiative, Stretto 3) und erörterte den Projektstand zur AP 22+. In diesem Zusammenhang definierte der Vorstand rote Linien, welche bei den regionalen Landwirtschaftskonzepten einzuhalten sind. Ausserdem unterstützt der Vorstand die Wahl der neuen Präsidentin der Landfrauen, Anne Challandes, als neues Vorstandsmitglied und als Vizepräsidentin. Die Wahl erfolgt durch die Delegiertenversammlung im November. Schliesslich verabschiedete er das Tätigkeitsprogramm 2020 zuhanden der Landwirtschaftskammer.

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Nein zur unsinnigen Vegi-Initiative

Die Initiative «Für eine sichere Ernährung» von Franziska Herren sieht eine staatlich verordnete vegetarische Ernährung der Schweizer Bevölkerung vor. Denn nur so für alle liesse sich ihre Forderung von 70% Selbstversorgungsgrad erreichen. Die Initiative ist zudem eine Zwängerei: Vor drei Jahren lehnte das Stimmvolk ihre erste Initiative mit ähnlichem Inhalt unter anderem Titel ab. Aktuell laufen bereits zahlreiche Arbeiten, um die Schweizer Landwirtschaft noch nachhaltiger zu machen. 

Einkommen der Bauernfamilien

Das Einkommen für eine Familienarbeitskraft ist in der Landwirtschaft viel tiefer, als in vergleichbaren Branchen. Im Schnitt liegt dieses bei weniger als 5000 Franken pro Person und Monat bei einem Arbeitseinsatz, der gemäss der offiziellen Arbeitsstatistik zwischen 60 und 66 Stunden pro Woche beträgt. Damit ist die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der einheimischen Bauernfamilien in Frage gestellt. Denn ohne genügend Einkommen, fehlt es an Geld für Investitionen und damit die Weiterentwicklung der Betriebe. 

August-Brunch: Werde Gastgeber!

Der 1. August-Brunch auf dem Bauernhof ist bei der Bevölkerung sehr beliebt, das Angebot jedoch knapp. Deshalb sind möglichst viele Bauernhöfe gefragt, die einen kleinen, mittleren oder grossen Brunch anbieten. Der Brunch ist eine gute Plattform, um zu zeigen, was die Schweizer Landwirtschaft ausmacht: Nachhaltige, tierfreundliche Lebensmittel aus der Nähe. Jetzt via das Bauernportal anmelden!

Aktuelle Themen

Der SBV ist in verschiedensten Dossiers aktiv. Beachten Sie insbesondere folgende Themen: