Bei der Initiative für eine sichere Ernährung (Ernährungsinitiative) handelt es sich um eine Vegi-Initiative. Franziska Herren versucht damit erneut, die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln staatlich verordnet zu fördern und jene von tierischen Produkten zurückzubinden. Denn nur mit einer weitgehendst vegetarischen Ernährungsweise für alle liesse sich ihre Forderung von 70% Selbstversorgungsgrad erreichen. Sie will der Bevölkerung also vorschreiben, wie sie zu essen hat und der Staat soll den Menüplan befehlen. Die Initiative ist zudem eine Zwängerei: Das Volk sagte in den letzten drei Jahren deutlich NEIN zu den beiden extremen Agrarinitiativen und der Massentierhaltungsinitiative und stellte sich damit hinter die einheimische Landwirtschafts- und Ernährungspolitik. Mit dem Absenkpfad, der AP22+ und der angekündigten AP 2030 sind weitgehende Änderungen der Rahmenbedingungen für eine noch nachhaltigere Landwirtschaft bereits in Umsetzung oder in Planung. Eine neue Initiative braucht es dafür nicht. Solche unsinnigen Forderungen belasten zudem nicht nur die Psyche der Bauernfamilien, sondern auch die Steuerzahlenden und verschlingen unnötige Ressourcen.
Die von Frau Herren verbreitete Behauptung, wonach 82 Prozent der Agrarsubventionen in die Produktion von tierischen Lebensmitteln fliessen (und nur 18 Prozent in den Pflanzenbau) ist falsch. Rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Fördermassnahmen (Direktzahlungen, Produktions- und Absatzmassnahmen, Strukturverbesserungen) lassen sich nicht der tierischen oder pflanzlichen Produktion zuordnen. Die Direktzahlungen – diese machen den Hauptanteil aus – sind an das bewirtschaftete Land gebunden und beinhalten keinen Anreiz zur Produktion von tierischen Lebensmitteln. Gerade im Berg- und Hügelgebiet und damit in weiten Regionen der Schweiz wächst nur Gras. Dieses kann ausschliesslich über Raufutterverzehrer für die menschliche Ernährung genutzt werden. Eine direkte Förderung der Tierhaltung gibt es über die Tierwohlprogramme, welche eine besonders tierfreundliche Haltung entschädigen, die Sömmerungsbeiträge fürs Alpgebiet und die Käsezulagen. Letztere gleicht die abgeschafften Importzölle für Käse aus.