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Rückweisung der Gesamtschau ist einzig gangbarer Weg

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 17. Mai 2018

„Die Rückweisung der bundesrätlichen Gesamtschau zur Landwirtschaft ist der einzig richtige Weg“, so das Fazit einer Allianz bestehend aus Bäuerinnen- und Bauernverband, Schweizer Tierschutz und einem Vertreter der nachgelagerten Betriebe am heutigen Mediengespräch. Sie begrüsst sämtliche Anträge der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats – unter anderem die Zurückweisung des Berichts an den Bundesrat – und appelliert an die grosse Kammer, diese in der Sommersession zu bestätigen.

Am 1. November 2017 präsentierte der Bundesrat seine Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Darin beabsichtigte er einen massiven Abbau des Grenzschutzes für landwirtschaftliche Produkte. Dies obwohl sich das Schweizer Stimmvolk nur einen Monat zuvor mit über 78 Prozent Ja-Anteil für eine Stärkung der Ernährungssicherheit und damit für eine auf den Markt ausgerichtete inländische Lebensmittelproduktion ausgesprochen hatte.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) behandelte die Gesamtschau Ende März. Sie kam zur Auffassung, dass diese keine geeignete Basis für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik darstellt. Die Mehrheit der Kommission beantragt dem Plenum des Nationalrats, den Bericht in der Sommersession an den Bundesrat zurückzuweisen. Anlässlich eines Mediengesprächs begrüsste heute der Schweizer Bauernverband (SBV) gemeinsam mit dem Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV), dem Schweizer Tierschutz (STS) und einem Vertreter der Verarbeitungsindustrie die Entscheide der Kommission.

Die WAK-N verlangt, dass der Bundesrat den Bericht zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik überarbeitet und ohne internationale Komponente vorlegt. Sie soll unabhängig von allfälligen Freihandelsabkommen so weiterentwickelt werden, dass die einheimische Lebensmittelproduktion den Bedürfnissen und Erwartungen der Bevölkerung entspricht. Weiter erwartet sie, dass der neue Verfassungsartikel 104a Ernährungssicherheit als Grundlage für die zukünftige Agrarpolitik dient. Zusätzlich fordert die Kommission eine Analyse der seit 2014 laufenden agrarpolitischen Reformetappe und ihren Instrumenten.

Für den STS ist die Rückweisung der Gesamtschau von zentraler Bedeutung, denn Tierschutz höre nicht an der Grenze auf. „Der Bericht des Bundesrats ist nicht kompatibel mit fairem Handel, der sowohl der Nachhaltigkeit als auch dem Tierwohl Rechnung trägt“, betonte Geschäftsführer Hansuli Huber. Ein weiteres Kommissionspostulat beauftragt den Bundesrat, die Auswirkungen eines möglichen Grenzschutzabbaus für die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereiche sowie deren Arbeitsplätze zu analysieren. „Für die nachgelagerten Verarbeitungsbetriebe ist es matchentscheidend, die Konsequenzen präzise zu kennen, bevor man Entscheide von grosser Tragweite fällt“, so Christof Lehmann von der KADI AG. Deshalb unterstützt er die Rückweisung der Gesamtschau.

Weltweit bewegen sich Bäuerinnen und Bauern aufgrund stetig sinkender Preise in einer Tretmühle. „Zunehmender Importdruck zwingt noch mehr Bauernfamilien zur Aufgabe ihrer Höfe. Ökologie und kleine diversifizierte Betriebe bleiben auf der Strecke“, das befürchtet die Co-Geschäftsführerin des SBLV, Colette Basler. Sie findet deshalb den Vorschlag der WAK-N wichtig, dass der Bundesrat aufzeigt, wie er in künftigen Freihandelsabkommen einen fairen Handel sicherstellen will: „Auch wenn wir in der Schweiz zu fairen Bedingungen und nachhaltig produzieren, kann es uns nicht egal sein, wenn wir mit Importprodukten mithelfen, in anderen Ländern die Natur zu zerstören.“

Als letzten Punkt erwarten die Kommissionsmitglieder vom Bundesrat einen Fahrplan für alle laufenden Verfassungsdiskussionen rund um die Landwirtschaft, wie die Fair-Food-Initiative, die Initiative für Ernährungssouveränität oder die Trinkwasserinitiative und eine Übersicht zu deren möglichen Auswirkungen auf die künftige Agrarpolitik. Dieses Anliegen teilen auch SBV-Präsident Markus Ritter und Direktor Jacques Bourgeois, denn die Anliegen lassen sich nicht alle unter den gleichen Hut bringen. Der SBV und seine Allianzpartner zählen nun darauf, dass die Mitglieder des Nationalrats am 4. Juni den Anträgen der Wirtschaftskommission Folge geben und damit den Weg zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik im Sinne der Bundesverfassung und den Entscheiden des Volkes frei machen.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Francis Egger

Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

Telefon      056 462 50 12
Mobile       079 280 69 66
Email        francis.egger@sbv-usp.ch

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