Hauptinhalt
Sömmerung: Vorsorgen und Vorfälle mit Wanderern vermeiden
Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 29. Juni 2020
Die Sommerferien und damit die Hauptwanderzeit der Schweizerinnen und Schweizer stehen vor der Tür. Viele Wanderwege führen durch Sömmerungsweiden. Die Tierhalter stehen in diesen Fällen in der Pflicht Vorsorgemassnahmen zu ergreifen, um Wanderer ausreichend zu schützen und Unfälle zu vermeiden. Ihnen stehen Empfehlungen und eine Checkliste als Unterstützung zur Verfügung.
Wandern boomt, auch aufgrund der Corona-Einschränkungen. Die Schweiz verfügt über rund 65'000 Kilometer Wanderwege, zahlreiche in Gebieten mit Sömmerungsweiden. Viele Wanderer und Hundehalter haben wenig bis keine Erfahrung im Umgang mit Rindvieh und/oder Herdenschutzhunden, weshalb das Zusammentreffen mit den weidenden Tieren immer mal wieder zu Zwischenfällen bis hin zu fatalen Unfällen führt.
Grundsätzlich haften Tierhalter für Schäden, die ihre Tiere verursachen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung der Tiere angewendet wurde (OR, Art. 56). Dies bedeutet, dass Halterinnen und Halter von Rindvieh wie auch von Herdenschutzhunden eine Risikoanalyse mit entsprechender Massnahmenplanung und -umsetzung durchführen müssen, sobald Wanderwege durch ihr Weidegebiet führen. Die Zaunanlage soll den geweideten Tieren, den Örtlichkeiten sowie der Drittpersonen- und Hundefrequenz angepasst sein und regelmässig kontrolliert werden. Konfliktstellen wie Tränke-, Liege- oder Salzplätze und Stallungen sind von Wanderwegen abzutrennen. Auf Weiden mit Wanderwegen sind nur ruhige und unauffällige Tiere zu halten.
Viele Unfälle liessen sich mit dem richtigen Verhalten von Seiten der Wanderer vermeiden. Deshalb sind Weiden mit Mutterkühen an den Weideeingängen gut sichtbar mit der offiziellen Infotafel zu kennzeichnen und wenn möglich auch der Infoflyer an geeigneten Stellen aufzulegen.
Die umfassenden Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft und Mutterkuh Schweiz geben viele weitere Tipps zum Thema und enthalten auch eine Checkliste zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Diese sind auf ihrer Webseite bul.ch zu finden.
Rückfragen
Thomas Jäggi
Schweizer Bauernverband
Geschäftsbereich Viehwirtschaft
Telefon 056 462 52 27
E-Mail thomas.jaeggi@sbv-usp.ch
Ursula Freund
Leiterin Kommunikation Mutterkuh Schweiz
Telefon 056 462 33 53