Hauptinhalt

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Standpunkt des Schweizer Bauernverbands vom 5. Juli 2021

Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luftreinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Der SBV ist nicht gegen die Technik des Schleppschlauches an sich. Der Einsatz kann Sinn machen und einen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen leisten.  Der Einsatz macht aber nicht überall und auch nicht jederzeit Sinn.

Der Vollzug des Schleppschlauchobligatoriums ist jedoch problematisch aufgegleist. Grundsätzlich sind alle Betriebe in der Pflicht, welche über 3ha begüllbare Fläche unter 18% Hangneigung verfügen. Tönt einfacher, als es in der Praxis effektiv ist. Verschiedene Flächen können vom Obligatorium ausgenommen werden, beispielsweise Obstanlagen und Kleinflächen unter 25 Aren. Unverständlicherweise werden Hochstammbäume QII ausgenommen, QI hingegen nicht. Ab wann nun eine Fläche dann effektiv mit dem Schleppschlauch begüllt werden muss, lässt sich somit nicht ganz so einfach feststellen. In manchen Fällen können sich Betriebsleitende zwar teilweise selbst auf den GIS-Karten mit den Hanglayer informieren. Bei vielen konkreten Fällen braucht es die Auskunft der kantonalen Vollzugsstellen. Viele dieser kantonalen Landwirtschaftsämter sind jedoch noch nicht vorbereitet und können keine Auskunft geben da die Vollzugshilfe frisch publiziert wurde. Die Frage stellt sich ob die Kantone in der Lage sein werden innerhalb 6 Monaten die schleppschlauchpflichtigen Flächen auszuscheiden.

Eine weitere Herausforderung sind die Lieferfristen von Schleppschläuchen, diese betragen schon ohne Covid-Auswirkungen über ein Jahr. Deshalb braucht es Übergangsfristen, welche den Landwirten ermöglicht sich die für ihren Betrieb passende Technik in angemessene Zeit anzuschaffen oder eine Lösung als Gemeinschaft, sei es Kauf oder Miete zu finden.

Die Umsetzung des Obligatoriums muss angepasst und präzisiert werden. Und zwar Sinne der Praxistauglichkeit. Im Zweifelsfall müssen Ansprechpersonen den Betrieben vor Ort Auskunft geben können, welche Flächen nun pflichtig sind und ob sie selbst vom Obligatorium betroffen sind. Aber auch die Bundesämter BLW und BAFU sind hier in der Pflicht den Kantonen die entsprechende Unterstützung zu geben und sich nicht mit einer unzulänglichen Vollzugshilfe aus der Affäre ziehen zu wollen. Dies führt nur zu einem Wildwuchs an Interpretationen der Kantone mit unerwünschten Unterschieden. Die Leidtragenden sind dann wiederum die Bauern. Deshalb müssen diese Punkte unbedingt und rasch geklärt werden.

Autor

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Nicht auf Kosten der Landwirtschaft!

03.03.24 | Die Schweizer Bevölkerung hat der 13. AHV-Rente für alle zugestimmt. Sie nimmt damit zusätzliche jährliche Ausgaben für die erste Säule in der Grösse von 4 bis 5 Milliarden Franken in Kauf, deren Finanzierung völlig offen ist.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Erster, aber später Schritt zur Verbesserung der Lage

01.03.24 | Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) beschloss heute, den Richtpreis für Milch um 3 Rappen zu erhöhen. Leider erst auf das dritte Quartal. Der Schweizer Bauernverband würdigt dies als ersten Schritt. Die Verarbeiter und Händler haben den Ernst der Lage insofern verstanden, als dass keine Verbesserung den Frust in der bäuerlichen Basis verstärkt hätte. Mit dem Entscheid ist der künftige Milchpreis leicht höher, als er vor der Reduktion im November per Anfang Jahr war.

Mehr lesen
Stellungnahmen Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben

27.02.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben.

Mehr lesen
Stellungnahmen Angleichung der EO-Leistungen

27.02.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Angleichung der EO-Leistungen.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 8-2024

26.02.24 | Der SBV startete die interne Vernehmlassung zur Revision der Pflanzenschutzmittel- und Gebührenverordnung. Aus Sicht der Landwirtschaft werden die Ziele deutlich verfehlt.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 7-2024

20.02.24 | Die Arbeitsgruppe Internationales führte ihre jährliche Tagung durch. Die aktuelle Handels- und Europapolitik, die WTO-Ministerkonferenz und die kommenden Freihandelsabkommen gaben zu Reden.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Keine Kürzung bei der Landwirtschaft!

14.02.24 | Der Bundesrat muss seinen aus dem Lot geratenen Bundeshaushalt sanieren. Doch statt dort zu sparen, wo die Ausgaben steigen, will er auch die Landwirtschaft zur Kasse bitten. Er plant im Budget 2025 eine lineare Kürzung bei den schwach gebundenen Ausgaben. Für den Schweizer Bauernverband ist eine Reduktion des Agrarbudgets ein absolutes No-Go!

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen «1000 für die Biodiversität» – jetzt mitmachen!

13.02.24 | Mit 1000 zusätzlichen Kleinstrukturen und Bäumen wollen der Schweizer Bauernverband und Coop mithelfen, die Qualität von bestehenden Flächen zur Förderung der Biodiversität zu verbessern. Dafür zahlen sie 100 Franken pro neues Element. Deshalb heisst es jetzt: Mitmachen und mithelfen, das Ziel bis Ende April zu erreichen.

Mehr lesen