Hauptinhalt

«Biodiversitätsinitiative: Extrem und nicht zielführend»

Medienmitteilung des Komitees gegen die Biodiversitätsinitiative vom 13. Juni 2024

Die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» (Biodiversitätsinitiative) kommt am 22. September vors Volk. Für Bundesrat, Parlament und die (Land-)Wirtschaft geht sie viel zu weit. Sie würde die nachhaltige Energie- und Lebensmittelproduktion stark einschränken, die Nutzung des Waldes sowie touristische Infrastrukturen im ländlichen Raum erschweren und das Bauen verteuern. Es existieren bereits heute ausreichend Instrumente und gesetzliche Bestimmungen zur Biodiversitätsförderung. An ihrer Medienkonferenz erläutert eine breite Allianz ihre Argumente gegen die Initiative und gibt gleichzeitig den Startschuss für den Abstimmungskampf.

Am 22. September kommt mit der Biodiversitätsinitiative (BDI) einmal mehr ein extremes, nicht zielführendes und in Anbetracht des Schweizer Niveaus auch unnötiges Volksbegehren zur Abstimmung. Sowohl der Bundesrat wie auch das Parlament lehnen sie ab. An der heutigen Medienkonferenz des Komitees gegen die Biodiversitätsinitiative erläutert eine breite Allianz aus (Land-)Wirtschaft und Politik ihre Argumente:

Argument 1: 30 Prozent der Landesfläche praktisch unantastbar

Die Zielgrösse der Initianten ist eindeutig: Sie wollen, dass 30 Prozent der Landesfläche für die Biodiversität zur Verfügung steht. Aktuell sehen die Initianten 8 Prozent als ausreichend geschützt an. Es fehlt also eine Fläche, die der Grösse der Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn zusammen entspricht. Dort wäre die Produktion von Lebensmitteln nicht oder nur noch sehr eingeschränkt möglich. Für die Allianz ist klar, dass es noch Raum für Verbesserungen gibt. Allerdings nicht bei der Quantität, sondern bei der Qualität dieser Flächen.

Argument 2: Landwirtschaft tut bereits viel für die Biodiversität

Aktuell dienen bereits 19 Prozent der Landwirtschaftsflächen explizit zur Förderung der Biodiversität. Das entspricht 195'000 Hektaren Land oder der Grösse der Kantone Zürich und Zug zusammen. Für den Erhalt von Direktzahlungen sind aktuell 7 Prozent gefordert. Zusätzlich gibt es 220’000 Hektaren artenreiches Grünland im Sömmerungsgebiet.

Argument 3: Verhinderung der einheimischen, nachhaltigen Energieproduktion

Das von der Initiative geforderte umfangreiche Ausscheiden von streng geschützten Gebieten führt bei der Bereitstellung von erneuerbarer einheimischer Energie zu einer Vollbremsung. Die vorliegende Initiative gewichtet den Schutzstatus derart hoch, dass sie den angestrebten und wichtigen Ausbau blockiert. Dabei bekräftigte die Schweizer Stimmbevölkerung sowohl im Sommer 2023 (Klima- und Innovationsgesetz) als auch im Sommer 2024 (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) ihren Volkswillen zur Förderung von erneuerbaren Energien.

Argument 4: Einschränkungen der Wald- und Holzwirtschaft

Die Waldwirtschaft wäre bei der Annahme der Initiative mit neuen Einschränkungen und Vorgaben durch den Ausbau der Waldreservate konfrontiert. Der Wald als Rohstofflieferant würde in den Hintergrund gedrängt.

Argument 5: Verschiebung der Umweltwirkung ins Ausland

Eine Annahme der Initiative schwächt die Inlandproduktion von Lebensmitteln, Energie und Holz. Die Produktion wird so getreu dem Motto «aus den Augen, aus dem Sinn» ins Ausland verlagert, wo meist tiefere ökologische Standards gelten. Damit ist für die Umwelt gar nichts gewonnen. 

Argument 6: Verteuerung und Einschränkungen beim Bauen – auch im Siedlungsgebiet

Die Initianten beschränken ihre Anliegen nicht ausschliesslich auf Flächen und Strukturen ausserhalb der Bauzone. Damit sind auch die Siedlungsgebiete – und mit ihnen – die dort ansässigen KMU und Industriebetriebe betroffen. Sie müssten mit zusätzlichen Auflagen, noch längeren Bewilligungsverfahren und erheblichen Mehrkosten fürs Bauen rechnen.

Argument 7: Schwächung des Berggebiets und des Tourismus

Das Berggebiet und der Tourismus sind auf Infrastrukturen angewiesen. Die Initiative schränkt deren Realisierung stark ein.

Argument 8: Untergraben der föderalen Prinzipien

Eine Annahme der Initiative beschneidet die Kompetenzen sowie den Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden, da sie die Umsetzungshoheit von den Kantonen auf die Bundesebene verlagern.

Argument 9: Erhebliche Kosten schwächen Bundesfinanzen

Die öffentliche Hand wäre mit jährlichen Mehrausgaben von 375 bis 440 Mio. Franken konfrontiert.

Um der Bevölkerung die «Unnötigkeit» und die negativen Folgen der Initiative aufzuzeigen, gibt die Allianz mit der heutigen Medienkonferenz gleichzeitig den Startschuss für den Abstimmungskampf.

Rückfragen

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Sandra Helfenstein

Schweizer Bauernverband
Leiterin Departement Kommunikation und Marketing
Geschäftsbereich Medien & Kampagnen
Mediensprecherin

Telefon 056 462 52 21
Mobile 079 826 89 75
E-Mail sandra.helfenstein@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 51

03.01.23 | Ein Blick ins 2023 verspricht einige Arbeit für die landwirtschaftliche Interessenvertretung: Höhere Produzentenpreise, AP22+, Biodiversitätsvorlagen, Revision Raumplanungsrecht, Bundesfinanzen, eidgenössische Wahlen, Revision Grundbildung usw. Wir versichern Ihnen: Der SBV bleibt auch im neuen Jahr am Ball!

Mehr lesen
Stellungnahmen Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut

21.12.22 | Der Schweizer Bauernverband vertritt die Interessen des Landwirtschaftssektors und der rund fünfzigtausend landwirtschaftlichen Betriebe und Bauernfamilien in der Schweiz. Versorgungssicherheit ist ein zentrales Anliegen des Schweizer Bauernverband und seiner Mitgliedorganisation. Deshalb regen wir schon seit längerem an, für die Produktion von Nahrungsmitteln unabdingbare Produktions- und Betriebsmittel (Pflanzenschutzmittel, Dünger und Saatgut) ebenfalls an Pflichtlager zu nehmen.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 50

19.12.22 | Die Definition «wiederholte und verbreitete» Überschreitungen im Zusammenhang mit der Pa.Iv. 19.475 (Gewässerschutzgesetz) gab viel zu Reden. Der Bundesrat hat dies nun in der Verordnung präzisiert, jedoch sehr streng.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Sinnvolle Korrektur

14.12.22 | Der Nationalrat behandelte heute zwei Motionen im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Initiative Absenkpfad Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe. Er korrigierte dabei erfreulicherweise einen Punkt, der letztes Jahr vom Parlament bereits anders als vom Bundesrat vorgeschlagen beschlossen worden ist. Leider nahm bei der zweiten, abgelehnten Motion eine unnötige Schwächung der inländischen Lebensmittelproduktion in Kauf.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen AP22+ auf Kurs: Ständerat verabschiedet schlanke Vorlage

13.12.22 | Der Ständerat hat die Debatte zur AP22+ aufgenommen. Er folgt den Mehrheitsanträgen der vorberatenden Kommission und spricht sich gegen die Ergänzung neuer Gesetzesartikel aus. Der SBV begrüsst die Entscheide.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 49

13.12.22 | National- und Ständerat haben während der Wintersession das Budget 23 für die Landwirtschaft beraten. Beide Kammern haben der Erhöhung der Budgetposten für die Tierzucht, Herdenschutz und Absatzförderung für Wein zugestimmt.

Mehr lesen
Stellungnahmen Photovoltaik-Grossanlagen: Verordnungsrevisionen zur Umsetzung des Artikels 71a EnG

13.12.22 | In der Herbstsession entschied das Parlament angesichts der drohenden Strommangellage in einem Schnellverfahren diverse Massnahmen zur Förderung der Winterstromproduktion. Einer dieser Massnahme ist die Ermöglichung von alpinen Solaranlagen. Der SBV erhielt nun während zwei Wochen die Möglichkeit einer Stellungnahme. Darin bemängelt er den ungenügenden Kulturlandschutz sowie die fehlende Berücksichtigung der Bewirtschaftenden. 

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 11-22: Nahrungsmittelbilanz 2021

12.12.22 | Alles in Allem liegt sowohl der Gesamt- als auch der Pro-Kopf-Verbrauch 2021 in einem ähnlichen Bereich, wie jener im Jahr 2020. Vieles deutet darauf hin, dass die Corona-Krise auch im vergangenen Jahr das Verhalten der Konsumenten beeinflusste. Die beiden Jahre unterschieden sich jedoch in mehrerer Hinsicht: Leichte Verschiebungen innerhalb der Nahrungsmittelgruppen weisen auf Veränderungen der Essgewohnheiten hin. Die schlechte Wetterlage im Sommer 2021 liess die Inlandproduktion von pflanzlichen Nahrungsmitteln so tief ausfallen wie noch nie in den letzten Jahren. Dies wurde mit der Entnahme von Vorräten und Importen kom-pensiert. Mit 52 % fiel das Verhältnis zwischen den im Inland produzierten Nahrungsmitteln und dem Verbrauch entsprechend tief aus.

Mehr lesen