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Tierzüchtung

Tierzucht ist die kontrollierte Fortpflanzung von Tieren mit dem Ziel, erwünschte Merkmale zu fördern und unerwünschte Merkmale zum Verschwinden zu bringen. Alle landwirtschaftlichen Nutztiere sind das Ergebnis langjähriger Züchterarbeit. Bereits der Bauer züchtet, indem er entscheidet, ob ein bestimmtes Tier weiterhin in seiner Herde verbleibt und mit Nachkommen die Herde weiterentwickelt oder ob es geschlachtet wird.

Eine Zuchtorganisation betreut einzelne Rasse z.B. Braunvieh, führt ein Herdebuch und gibt sich Zuchtziele. Um die Ziele zu erreichen, werden mit Zuchtwertschätzungen geeignete Tiere aus der ganzen Population ausgewählt. Die geschätzten Zuchtwerte von verschiedenen Merkmalen dienen dann dem Bauern als Grundlage um die geeigneten Paarungen zu planen.

Künstliche Besamung ist Norm

Die Genetikanbieter bieten dem Bauern Sperma von männlichen Zuchttieren (Stiere beim Rindvieh, Böcke bei Schafen und Ziegen, Hengste bei Pferden und Eber bei Schweinen) an, bei denen die Zuchtwerte für viele Merkmale zuverlässig geschätzt wurden. Der Bauer wählt aus dem Angebot die ihm für seine Ziele am geeignetsten erscheinenden Stiere aus und lässt die Paarung in der Regel durch künstliche Besamung ausführen. Weitere Genetikangebote sind Embryonen von vielversprechenden Elterntieren. Die Prinzipien der Tierzucht sind bei allen Nutztieren mehr oder weniger gleich. Der Bund fördert die Nutztierzucht mit Beiträgen.

In der Schweizer Landwirtschaft haben neben der Rinderzucht, die Schweine-, die Pferde-, die Schaf- und Ziegenzucht wesentliche Bedeutung. Eine Zucht von Wirtschaftsgeflügel gibt es bei uns nicht. In diesem Bereich ist die internationale Konzentration so stark fortgeschritten, das nur noch einige wenige Firmen die Basiszucht bei Legehennen und für Poulets beherrschen.

Zuchtorganisationen

Die Zuchtorganisationen der Nutztiere verfolgen seit einigen Jahren neben der Leistungszucht Zuchtziele wie Robustheit, Langlebigkeit als generelle Gesundheitsziele. Mit den neuen Möglichkeiten der Datensammlung und Datenauswertung lassen sich auch enger abgegrenzte Merkmale wie Eutergesundheit, Stresstoleranz und andere züchterisch bearbeiten. Die Bauern sind über die lokalen oder regionalen Organisationen Mitglied der Zuchtorganisationen und können über ihre statutarischen Mitwirkungsrechte auch die Zuchtziele mitbestimmen. Mit diesen Instrumenten leisten die Zuchtorganisationen wichtige Beiträge zur Verbesserung der Tiergesundheit und damit beispielsweise zur Reduktion der Antibiotikabehandlungen.

Verzicht auf Gentechnik und Klontiere

Die Schweizer Tierzucht verzichtet konsequent auf die Züchtung transgener Tiere. Auch das Klonen von sehr guten Tieren ist eine fragwürdige Technik. Ein Tier geklontes Tier ist quasi ein um Jahre später geborener Zwilling eines Tieres. Damit ist kein Zuchtfortschritt zu erreichen.

Kontaktperson

Thomas Jäggi

Thomas Jäggi

Union Suisse des Paysans
Division Economie animale

Téléphone 056 462 52 27
Email thomas.jaeggi@sbv-usp.ch

  

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10.10.22 | Das Bundesamt für Gesundheit hat letzte Woche die Krankenkassenprämien 2023 genehmigt und veröffentlicht. Die Agrisano schneidet auch in diesem Jahr sehr gut ab und gehört schweizweit zu den günstigsten Krankenkassen. Auch die Prämien der Zusatzversicherung, die speziell auf die Landwirtschaft ausgerichtet sind, verändern sich kaum und bewegen sich weiterhin auf tiefem Niveau. Ein Wechsel zur Bauern-Krankenkasse Agrisano lohnt sich also.

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Standpunkte Keine Klongenetik in der Schweiz

14.01.21 | Für den Schweizer Bauernverband ist das Klonen von Tieren fragwürdig. Insbesondere, weil Klonen auch bei der Bevölkerung keinerlei Akzeptanz findet. Es handelt sich dabei nicht primär um gesundheitliche Bedenken beim Konsum von Fleisch oder Milch von Tieren mit Klongenetik. Vielmehr sind es ethische Fragen, welche die Konsumenten beschäftigen. So hat die Herstellung eines Klontieres unerwünschte Nebeneffekte, wie überschüssige Klon-Embryonen oder Klontiere mit Defekten. Die Schweizer Landwirt-schaft will naturnah sein. Sie positioniert sich über Qualität und fordert dafür angemessene Preise ein. Das Klonen passt nicht zu diesem Image. Aus diesem Grund hat der Schweizer Bauernverband 2018 in Zusammenarbeit mit der Branche eine Regelung zum Umgang mit Klongenetik ausgearbeitet und diese per 1. Januar 2019 in die Richtlinien von QM-Schweizer Fleisch aufgenommen. Er begrüsst, dass die Bran-chenlösung auch in die Suisse Garantie-Branchenreglemente Fleisch und Milch und in das Ausstellungs-reglement der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter übernommen wurde. Damit darf keine Milch oder Fleisch mit Klongenetik mehr unter Suisse Garantie produziert und keine Tiere mit Klongenetik mehr an den Ausstellungen präsentiert werden. Wir überprüfen die Einhaltung der Anforderung in unse-rem Programm QM-Schweizer Fleisch. Verstösse werden streng sanktioniert und können zum Ausschluss aus dem Programm führen. Ein ebensolches Vorgehen erwarten wir von der Trägerschaft der anderen relevanten Reglemente. Denn es ist wichtig, dass die Umsetzung von allen Tierhaltungsbetrieben einge-fordert wird: Das Nichteinhalten von einem einzigen Betrieb kann zu einem grossen Imageschaden für die gesamte Schweizer Landwirtschaft führen!

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