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Das neue Jagdgesetz nützt Tier, Natur und Mensch
«Der Widerstand gegen das neue Jagdrecht ist aus unserer Sicht unbegründet». Mit diesen klaren Worten kommentiert Anton Merkle, Präsident von JagdSchweiz, das heute eingereichte Referendum gegen das Jagdgesetz, welches das Parlament nach intensiven Diskussionen am
27. September 2019 verabschiedet hatte. Für JagdSchweiz, den Schweizer Bauernverband (SBV), die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) und für zahlreiche weitere Organisationen und Institutionen ist das neue Gesetz fortschrittlich und auch auf künftige Anforderungen ausgerichtet, weil es den Natur- und Tierschutz stärkt.
Die fachgerechte Nachsuche auf verletzte Tiere wird neu zur Pflicht. Die überregionalen Wildtierkorridore werden im revidierten Gesetz festgeschrieben, was sowohl die Wanderbewegung von Wildtieren sicherer macht wie auch mögliche Schäden für Land- wie Forstbesitzer reduziert. Schliesslich ermöglicht das Gesetz finanzielle Unterstützung für Arten- und Lebensraumförderung in Wildtierschutzgebieten und Wasser- sowie Zugvogelreservaten. Der Bund kann den Kantonen zusätzlich zu den heute ausbezahlten 2,5 Millionen Franken pro Jahr neu bis zu 2 Millionen Franken für Schutzmassnahmen und die Aufsicht in den Schutzgebieten gewähren.
Das neue Jagdgesetz erhöht die Kompetenzen der Kantone, bringt mehr Spielraum für die jagdliche Nutzung und regelt den Umgang mit konfliktverursachenden Arten besser. «Es gibt keinen Grund daran zu zweifeln, dass die Kantone ihren Schutzgedanken auch in Zukunft verfolgen und wenn nötig jagdbaren Arten von der Jagd ausnehmen werden, wenn ihr Bestand als zu gering beurteilt wird,» gibt sich Anton Merkle zuversichtlich In seinen Augen bildet das revidierte Jagdgesetz eine zeitgemässe Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit unseren Wildtieren.
Dass das über 40 Jahre alte Gesetz angepasst werden musste, war lange schon offensichtlich. Die Bestände geschützter Arten, insbesondere bei Wolf, Biber oder Höckerschwan haben sich in den letzten Jahren stark vermehrt, was immer öfter zu Konflikten mit Landwirtschaft und Fischerei geführt hat. Selbstverständlich dürfen die Bestände der Wildtiere aber auch im neuen Gesetz nicht gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Natur- und Tierschutz werden darin gestärkt.
Rückfragen
- Anton Merkle, Präsident JagdSchweiz,
Tel. 079 634 52 62, anton.merkle@hin.ch - David Clavadetscher, Geschäftsführer JagdSchweiz,
Tel. 079 330 53 20, david.clavadetscher@jagdschweiz.ch - Urs Schneider, Stv. Direktor Schweizerischer Bauernverband SBV,
Tel. 079 438 97 17, urs.schneider@sbv-usp.ch - Thomas Egger, Direktor Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB,
Tel. 079 429 12 55, thomas.egger@sab.ch