Hauptinhalt

digiFLUX: So nicht umsetzbar

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 12. März 2024

Die parlamentarische Initiative 19.475 beinhaltet eine Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe. Sie schafft Transparenz zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch in anderen Branchen. Die praktische Umsetzung – wie sie aktuell mit digiFLUX angedacht ist – ist aber unnötig, aufwändig und kompliziert. Es sind grundlegende Anpassungen nötig.

Zukünftig müssen sämtliche Bezüge und Verschiebungen von Mineraldüngern, Kraftfutter, Hof- und Recyclingdünger sowie von Pflanzenschutzmitteln dem Bund gemeldet werden. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist auch die berufliche Anwendung meldepflichtig. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll über die Online-Plattform «digiFLUX» erfolgen. Mit der Ausgestaltung von digiFLUX schiess der Bund jedoch weit über das Ziel hinaus. Die aktuell vorgesehene Umsetzung von digiFLUX wäre für die Landwirtschaftsbetriebe eine enorme zusätzliche administrativen Belastung. Der Schweizer Bauernverband (SBV) fordert daher einen Marschhalt bei digiFLUX und eine massive Vereinfachung der Mitteilungspflicht. Eine Umsetzung in Form eines «HODUFLU Plus» ist ausreichend, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. . Erste Anliegen wurden vom BLW bereits aufgenommen.

Bedarf für eine grundlegende Vereinfachung sieht der SBV vor allem bei der Umsetzung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen. Dem Bund stehen zukünftig mit den Angaben zu Pflanzenschutzmittellieferungen genügend Informationen zur Verfügung, um Rückschlüsse auf die Anwendungen in den jeweiligen Kulturen zu machen. Eine zusätzliche Meldung von Pflanzenschutzmittelanwendungen durch die Landwirtschaftsbetriebe führt zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand ohne Mehrwert. Auch die Meldungen zu gebeiztem Saatgut oder zu Nützlingen, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, lehnt der SBV aus demselben Grund ab.

Damit die Landwirtschaftsbetriebe und vor allem auch die vorgelagerten Handelsbetriebe genügend Vorbereitungszeit haben, ist eine ausreichende Übergangsfrist nötig. Die Einführung der Mitteilungspflicht für Lieferungen per 2025 bzw. per 2026 erachtet der SBV als unrealistisch. Eine strikte Einhaltung des Datenschutzes setzt er als weitere wichtige Grundanforderung voraus.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Francis Egger

Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

Telefon      056 462 50 12
Mobile       079 280 69 66
Email        francis.egger@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 20

23.05.22 | Aufgrund der stark wachsenden Wolfsbestände in der Schweiz nimmt der Druck auf die Nutztierhaltung zu. Das Parlament sprach daher für «Notmassnahmen» für den Alpsommer 2022 5,7 Mio. Franken. Diese Massnahmen sind zu begrüssen, sie werden das Problem jedoch nicht lösen. Nur eine präventive Regulierung der Grossraubtiere wird es ermöglichen, die landwirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere in den Berggebieten, aufrechtzuerhalten. Das Jagdgesetz muss in diesem Sinne zwingend angepasst werden.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 19

16.05.22 | Aufgrund der stark wachsenden Wolfsbestände in der Schweiz nimmt der Druck auf die Nutztierhaltung zu. Das Parlament sprach daher 5,7 Mio. Franken für «Notmassnahmen» für den Alpsommer 2022. Der SBV definierte mit dem BAFU die konkreten Massnahmen, die über diesen Kredit finanziert werden. Dazu gehören unter anderem zusätzliches Alppersonal, mobile Wohncontainer, Vergrämungsmaterial und Wärmebildgeräte. Die Liste der Massnahmen wird demnächst veröffentlicht.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 04-22: Futtermittelbilanz 2020

11.05.22 | Im Jahr 2020 haben die verfügbaren Futtermittel gegenüber dem Vorjahr mit 7'752'000 Tonnen Trockensubstanz um 0,6 % abgenommen. Die marktfähigen Futtermittel sind hauptsächlich Kraftfutter, davon standen im Berichtsjahr 1'792'000 Tonnen zur Verfügung. Die nicht marktfähigen Produkte sind Grundfutter, die fast ausschliesslich von den Raufutterverzehrern gefressen werden. 2020 stammten 5'960'000 Tonnen Futtermittel, d.h. 76,9 % des gesamten Verbrauches, aus dieser Rohstoff-Kategorie. Der Anteil der Inlandproduktion am gesamten verfügbaren Futter ist 2020 auf 86,4 % gestiegen. Die Versorgung mit dem inländischen Futtergetreide und den Nebenprodukten aus der Ölherstellung und der Müllerei waren höher als im Vorjahr. Dazu sind auch die Raufutter- und die Silomaiserträge gut ausgefallen.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 18

10.05.22 | Die Tierbranche verbietet auf privatrechtlichem Weg das Hormon PMSG zur Behandlung von Fruchtbarkeitsproblemen bei Schweinen. Der Grund liegt in den bedenklichen Herstellungsbedingungen, die mit dem hohen Tierwohlstandard in der einheimischen Landwirtschaft nicht vereinbar sind. Die neue Auflage gilt für jegliches Fleisch von «QM Schweizer Fleisch». Der Einsatz von Hormonen zur Leistungssteigerung war in der Schweiz – im Gegensatz zu anderen Ländern – nie erlaubt. Mit diesen Bestimmungen hebt sich die Schweizer Viehzucht deutlich vom Ausland ab!

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 17

03.05.22 | Die Landwirtschaftskammer findet im Jubiläumsjahr jedes Mal in einer anderen Sprachregion statt, dieses Treffen war in Lausanne. Dabei informierten sich die Mitglieder über das weitere Vorgehen nach dem nicht nachvollziehbaren Entscheid des Bundesrats zur Umsetzung der Pa. Iv. «Absenkpfad», die aktuelle Marktsituation, über den Stand der Arbeiten bei der Bekämpfung der Massentierhaltungsinitiative und bei der Bildungsreform. Im Zentrum der Sitzung stand die Stellungnahme des SBV zum agrarpolitischen Verordnungspaket 2022 und das aktualisierte Positionspapier zu den neuen Züchtungsverfahren. Schliesslich genehmigten die Mitglieder den Jahresbericht sowie die verschiedenen Rechnung 2021 des SBV.

Mehr lesen
Stellungnahmen Modification de la loi sur l’énergie du 30 septembre 2016

28.04.22 | Prise de position de l'Union suisse des paysans sur la modification de la loi sur l’énergie du 30 septembre 2016.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022

27.04.22 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Verordnungspaket: Einige gute Elemente

26.04.22 | Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands verabschiedete heute die Stellungnahme zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022. Die Mitglieder fordern, dass die vorgesehenen Anpassungen die Produktion nicht weiter schwächen. Weiter wurde ein Positionspapier zu den neuen Züchtungsverfahren verabschiedet.

Mehr lesen