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Finanzkontrolle auf Abwegen
Die eidgenössische Finanzkontrolle hat die Finanzhilfen an Organisationen in der Landwirtschaft unter die Lupe genommen und dabei offensichtlich ihre Aufgabe missverstanden: Sie interpretiert den vom Stimmvolk mit 78 Prozent Zustimmung angenommenen Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit falsch, da ihr offensichtlich die dafür nötige Fachkompetenz fehlt. So beruft sie sich bei verschiedenen Vorschlägen auf die darin erwähnte standortgerechte Produktion, um Massnahmen im Bereich Tierhaltung in Frage zu stellen. Die Tierhaltung ist ganz speziell im Berggebiet die einzige standortgerechte Produktion! Es ist sehr unschön, dass sich die öffentliche Hand bisher wenig um den neuen Verfassungsartikel scherte, dieser jetzt aber missbraucht wird, um die einheimische Landwirtschaft und deren Unterstützung sogar zu schwächen. So sind beispielsweise die in Frage gestellten Infrastrukturbeiträge für die öffentlichen Märkte für eine faire Preisbildung, die Markttransparenz und damit für eine angemessene Beteiligung der Landwirtschaft an der Wertschöpfung wichtig. Der Schweizer Bauernverband fordert die Behörden und die Regierung auf, den vom Volk erteilten Auftrag zur Stärkung der einheimischen Ernährungssicherheit wahrzunehmen!
Rückfragen
Markus Ritter
Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat
Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch