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Keine Klontiere für die Schweizer Landwirtschaft
In den USA sind geklonte Tiere in der Landwirtschaft bereits allgegenwärtig. Mit dem Handel von Sperma und Embryonen gelangen geklonte Tiere oder ihre Nachkommen leicht auch in die Schweiz. Der Schweizer Bauernverband will das verhindern. Deshalb passt er die Richtlinien für sein Programm QM-Schweizer Fleisch entsprechend an.
Im Gegensatz zur konventionellen Zucht, wo der Zufall für genetische Vielfalt sorgt, ermöglicht das Klonen die Reproduktion von nahezu identischen Kopien eines Tieres. Dabei wird der Kern einer unbefruchteten Eizelle durch einen Zellkern einer Körperzelle (somatischen Zelle) eines auserwählten Tieres ersetzt. Der so entstandene Embryo trägt ein Ersatzmuttertier aus. Geklonte Rinder und ihre Nachkommen sind im Ausland und speziell in den USA allgegenwärtig.
Das EU-Parlament hat 2015 in Strassburg beschlossen, das Klonen von Nutztieren und Produkte von geklonten Tieren sowie deren Nachkommen in der menschlichen Nahrungskette zu verbieten. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig.
Auch für den Schweizer Bauernverband (SBV) ist das Klonen von Rindern ethisch fragwürdig. Es stösst auch bei der Bevölkerung auf keinerlei Akzeptanz. Mit dem heute üblichen internationalen Handel von Sperma und Embryonen von Rindern kann geklonte Genetik relativ leicht in die Schweiz gelangen. Um sicherzustellen, dass die Schweiz klonfrei bleibt und die Konsumenten sich beim Konsum von tierischen Produkten darauf verlassen können, passt der SBV das Reglement für sein Qualitätssicherungsprogramm QM-Schweizer Fleisch entsprechend an. Er schliesst darin den Einsatz von Genetik von Klontieren und deren Nachkommen ab 1. Januar 2019 explizit aus.