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Keine Klongenetik in der Schweiz
Für den Schweizer Bauernverband ist das Klonen von Tieren fragwürdig. Insbesondere, weil Klonen auch bei der Bevölkerung keinerlei Akzeptanz findet. Es handelt sich dabei nicht primär um gesundheitliche Bedenken beim Konsum von Fleisch oder Milch von Tieren mit Klongenetik. Vielmehr sind es ethische Fragen, welche die Konsumenten beschäftigen. So hat die Herstellung eines Klontieres unerwünschte Nebeneffekte, wie überschüssige Klon-Embryonen oder Klontiere mit Defekten. Die Schweizer Landwirtschaft will naturnah sein. Sie positioniert sich über Qualität und fordert dafür angemessene Preise ein. Das Klonen passt nicht zu diesem Image. Aus diesem Grund hat der Schweizer Bauernverband 2018 in Zusammenarbeit mit der Branche eine Regelung zum Umgang mit Klongenetik ausgearbeitet und diese per 1. Januar 2019 in die Richtlinien von QM-Schweizer Fleisch aufgenommen. Er begrüsst, dass die Branchenlösung auch in die Suisse Garantie-Branchenreglemente Fleisch und Milch und in das Ausstellungsreglement der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter übernommen wurde. Damit darf keine Milch oder Fleisch mit Klongenetik mehr unter Suisse Garantie produziert und keine Tiere mit Klongenetik mehr an den Ausstellungen präsentiert werden. Wir überprüfen die Einhaltung der Anforderung in unserem Programm QM-Schweizer Fleisch. Verstösse werden streng sanktioniert und können zum Ausschluss aus dem Programm führen. Ein ebensolches Vorgehen erwarten wir von der Trägerschaft der anderen relevanten Reglemente. Denn es ist wichtig, dass die Umsetzung von allen Tierhaltungsbetrieben eingefordert wird: Das Nichteinhalten von einem einzigen Betrieb kann zu einem grossen Imageschaden für die gesamte Schweizer Landwirtschaft führen!