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Neue Grundbildung nimmt Form an
Die aktuelle Grundbildung entspricht speziell beim Beruf LandwirtIn nicht mehr den heutigen Anforderungen. Aus diesem Grund hat die Oda AgriAliForm einen Reformprozess eingeleitet. Nach langen Vorarbeiten in einem demokratischen Verfahren legt sie im Januar das neue Modell zur Vernehmlassung vor. Im Zentrum stehen verschiedene Fachrichtungen, aus denen die Lernenden auswählen können. Dank dem vierten Lehrjahr ist es möglich, sich in zwei Fachrichtungen auszubilden.
Die Schweizer Landwirtschaft hat verschiedene Gesichter. Die Grundbildung zum/r LandwirtIn soll den unterschiedlichen Betriebsstrukturen im Tal-, Hügel- und Berggebiet sowie den Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben Rechnung tragen. Ebenso den stark spezialisierten oder besonders diversifizierten in allen Grössen. Aus diesem Grund ist für die künftige 3-jährige EFZ-Ausbildung im Beruf LandwirtIn ein flexibles Bildungsmodell mit verschiedenen Fachrichtungen im dritten Lehrjahr vorgesehen: Ackerbau, Bio-Ackerbau, Rindviehhaltung, Geflügelhaltung, Schweinehaltung sowie Alp- und Berglandwirtschaft. Wer sich Wissen in mehr als einer Fachrichtung aneignen will, kann in einem 4. Lehrjahr eine zweite Fachrichtung abschliessen. Jene mit einem spezialisierten Betrieb sind in Zukunft mit dem neuen Fachrichtungsmodell deutlich besser ausgebildet als heute. Der bisher eigenständige Kleinstberuf der Geflügelfachleute wird als Fachrichtung integriert. Neu ist die Fachrichtung und Spezialisierung auf Schweinehaltung.
Im Rahmen des Revisionsprozesses wurde auch die Frage angeschaut, ob eine obligatorische 4-jährige Ausbildung für alle den Anforderungen besser gerecht würde. Anfang November haben etwa 60 Teilnehmende in Kleingruppen die Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken der beiden Bildungsmodelle «3 Jahre mit Fachrichtungen plus fakultatives viertes Jahr für eine zweite Fachrichtung» und «4 Jahre» angeschaut. Am Ende zeigte sich, dass eine deutliche Mehrheit das erste Modell mit den Fachrichtungen bevorzugt.
Unbestritten: Der organisatorische Aufwand für die Schulen ist grösser und es braucht mehr überkantonale Zusammenarbeit. Es ist nicht sinnvoll, dass jede Schule alle Fachrichtungen anbietet. Damit möglichst viele Lernende mit gemischten Betrieben das vierte Lehrjahr und eine zweite Fachrichtung absolvieren, muss der Lohn für das letzte Lehrjahr höher sein und irgendwo in der Mitte zwischen einer ausgelernten Fachkraft und dem Lohn im 3. Jahr liegen. Ebenso braucht es einen reibungslosen Übergang in die höhere Berufsbildung. Nach der Revision einer Grundbildung steht die Revision der Höheren Berufsbildung an. Diese wird so vorbereitet, dass sie bereit ist, sobald die ersten das EFZ nach dem neuen Bildungsplan abschliessen.
Wie geht es weiter?
Der nächste Schritt im Reformprozess ist die interne Vernehmlassung bei den Mitgliedorganisationen der OdA AgriAliForm. Die Dokumente dazu genehmigt der Vorstand der OdA Mitte Januar 2023. Die Mitgliedorganisationen haben dann vier Monate Zeit, dazu Stellung zu nehmen.
Spezialkulturen
Während Obstfachleute und GemüsegärtnerInnen weiterhin bei einem EFZ ohne Fachrichtungen bleiben, werden die beiden Weinberufe WinzerIn und WeintechnologIn zum neuen Beruf Weinfachmann/frau zusammengelegt. Das Bildungsmodell ist das gleiche wie für die Landwirte: es wird ein Beruf mit den beiden Fachrichtungen WinzerIn und Kellerwirtschaft.
Rückfragen
Loïc Bardet
Direktor Agora
Präsident OdA AgriAliForm
Tel: 021 614 04 77
Mobile: 079 718 01 88
Petra Sieghart
Leiterin Agriprof Schweizer Bauernverband
Sekretariat OdA AgriAliForm
Tel: 056 462 54 31
Mobile: 079 669 02 01
E-Mail: petra.sieghart@agriprof.ch