Hauptinhalt

Nutztiere haben es in der Schweiz so gut wie nirgendwo sonst

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands zur Jahresmedienkonferenz vom 4. Januar 2022

Die Tierhaltung auf den Bauernhöfen gibt aktuell zu diskutieren. Auf dem Schweinezuchtbetrieb von Marianne und Franz Guillebeau im bernischen Lanzenhäusern machte der Schweizer Bauernverband heute eine Auslegeordnung. Fazit: Die Schweizer Tierhaltung ist dank umfassenden gesetzlichen Vorgaben, festgelegten Höchsttierbeständen, tierspezifischen Gesundheitsprogrammen oder agrarpolitischen Tierwohlprogrammen auf einem Niveau, das weltweit seinesgleichen sucht. Labelprodukte stellen sicher, dass die besonders aufs Tierwohl achtende Kundschaft ein passendes Angebot vorfindet. Dieses ist aktuell grösser als die Nachfrage. Aus diesen Gründen sind politische Vorstösse wie die Massentierhaltungsinitiative unnötig.

Wie steht es um die Nutztierhaltung in der Schweiz? Um die emotionale Debatte zu versachlichen, stellte der Schweizer Bauernverband in seinem neuen Fokusmagazin «So leben die Nutztiere in der Schweiz» die wichtigsten Fakten zusammen. Diese stellte er heute auf dem Schweinezuchtbetrieb von Marianne und Franz Guillebeau im Lanzenhäusern vor. Seit der Einführung des ersten Tierschutzgesetzes im Jahr 1981 hat sich dieses fortlaufend weiterentwickelt. Legte es zu Beginn vor allem Mindestgrössen im Stall fest, kamen immer mehr qualitative Aspekte dazu: Tiere sollen keiner physischen Belastung ausgesetzt sein, keinen Schmerz erleiden, frei von Krankheiten sein, keine Angst haben und sich artgerecht verhalten können. In der Schweiz gibt es deshalb auch Vorgaben zur Ausbildung der Nutztierhalter, zur Beschäftigungsmöglichkeit, zur Fütterung und den Transportbedingungen. Regelmässige Kontrollen stellen zudem die Einhaltung sicher.

Im Verlauf der Zeit gründeten die Branchen tierartspezifische Gesundheitsdienste, mit denen sie die Gesundheit ihrer Nutztiere optimieren und damit den Antibiotikaeinsatz reduzieren. Allein in den letzten zwölf Jahren ging dieser um 58 Prozent zurück. Seit 2020 gibt es als Dach die Organisation Nutztiergesundheit Schweiz. In den 90er Jahren führte der Bund die Tierwohlförderprogramme «Besonders tierfreundliche Stallhaltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» ein. Er fördert damit besonders tierfreundliche Haltungsbedingungen mit Direktzahlungen. Beide Programme sind weit verbreitet: Je nach Tiergattung leben 60 bis 95 Prozent der Tiere in besonders tierfreundlichen Ställen und 40 bis 85 Prozent haben regelmässigen Auslauf im Freien. Die Labelanteile im Verkauf variieren hingegen zwischen 10 und 40 Prozent. Die durch eine noch tierfreundlichere Haltung entstandenen Kosten können die Bauernfamilien deshalb nur zum Teil mit einem Mehrerlös decken.

Ein weltweites Unikat sind die gesetzlich vorgegeben maximalen Bestandesgrössen bei Geflügel, Schweinen und Kälbern. Bei den Legehennen beträgt die maximale Grösse 18'000 Tiere. 82 Prozent Hennen bei uns haben Weidezugang und praktisch alle profitieren von einem Wintergarten. In Deutschland leben 35 Prozent aller Legehennen in Betrieben mit mehr als 100’000 Tieren. Generell unterscheidet sich die Schweizer Tierhaltung und auch die durchschnittlichen Herdengrössen von jenen im Ausland. Die EU selbst kennt keine Tierschutzvorschriften für Kühe, Schafe oder Ziegen. Beim Geflügel oder den Schweinen sind in der Schweiz verbotene Haltungsbedingungen wie die Käfighaltung oder Vollspaltenboden nach wie vor erlaubt und weit verbreitet.

Kurz und gut: Die Schweizer Tierhaltung hebt sich von jener im Ausland um Längen ab. Die durchschnittlichen Bestandesgrössen sind im Vergleich klein. Von Massentierhaltung kann deshalb nicht die Rede sein. Zudem gibt es bereits heute mehr als ausreichend einheimische Lebensmittel aus Tierhaltungsbetrieben, die den Vorgaben der Initianten der Massentierhaltungsinitiative entsprechen. Diese ist deshalb unnötig.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Michel Darbellay

Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV

Telefon:    078 801 16 91
E-Mail:     michel.darbellay@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Änderung des Patentgesetzes

21.08.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung des Patentgesetzes.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Totalrevision Grundbildung einen entscheidenden Schritt weiter

20.08.24 | Der Revisionsprozess für die landwirtschaftliche Grundbildung ist auf der Zielgeraden. Die externe Vernehmlassung bei den Kantonen sowie den interessierten Kreisen ging im Juni zu Ende. Es gab keine grundlegende Opposition, dafür einige gute Vorschläge, die aufgenommen wurden.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 33-2024

19.08.24 | Es bleiben nur noch vier Wochen, um die Bevölkerung von einem Nein zur extremen Biodiversitätsinitiative zu überzeugen. Laut Umfragen würden rund 51% die Initiative heute annehmen. Jetzt nochmals alles geben!

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 32-2024

13.08.24 | Die erste Umfrage zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung die Biodiversitätsinitiative unterstützt. Deshalb jetzt Plakate, Blachen und Fahnen an guten Standorten aufhängen sowie unsere Beiträge in den sozialen Medien teilen!

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 31-2024

05.08.24 | Die Nein-Kampagne kommt nun in die entscheidende Phase. Engagiere dich jetzt auf Social Media. Erstelle ein Testimonial, wechsle dein Profilbild und kommentiere unsere Beiträge!

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 30-2024

29.07.24 | Da im Sommer wenig läuft, berichten die Medien gerne über die Landwirtschaft. Entsprechend viele Medienanfragen zu allen möglichen Themen gehen derzeit beim SBV ein.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV Information

24.07.24 | In der vergangenen Woche erhielten 6000 Alpbetriebe erstmalig die Rechnung der Verbandsbeiträge für den Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband und den Schweizer Bauernverband. Wie die Identitas AG festgestellt hat, ist ihr in der Aufbereitung der Daten ein Prozessfehler unterlaufen. In der Folge wurde für gut einen Drittel der Betriebe eine fehlerhafte Rechnung generiert.

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung BMV und des Rahmenlehrplans für die Berufsmaturität RLP-BM sowie zur BM-Strategie der Verbundpartner und von Swissuniversities

23.07.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung BMV und des Rahmenlehrplans für die Berufsmaturität RLP-BM sowie zur BM-Strategie der Verbundpartner und von Swissuniversities.

Mehr lesen