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Raumplanungsgesetz: Positive Bilanz
Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 29. September 2023
Das Parlament verabschiedete heute das revidierte Raumplanungsgesetz, welches das Bauen ausserhalb Bauzone behandelt. Die vor 13 Jahren aufgegleiste Revision dient auch als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Trotz Wermutstropfen zieht der Schweizer Bauernverband insgesamt eine positive Bilanz und erwartet den Rückzug der Initiative.
Das Bauen ausserhalb der Bauzone regelt die Möglichkeiten und Grenzen für das Bauen auf Landwirtschaftsland. Die Revision dieses Gesetzes ist deshalb für die Bauernfamilien von grosser Tragweite. Im Gegensatz zur ursprünglichen Botschaft des Bundesrates hat das Parlament zu diversen Themen pragmatische Vorschläge erarbeitet. Die Kernstücke der Vorlage sind der bis zum Schluss umkämpfte Planungsansatz sowie das aus der Initiative abgeleitete Stabilisierungsziel für die Anzahl Gebäude ausserhalb Bauzone.
Für die Landwirtschaft bringt das neue Gesetz wichtige Verbesserungen. So sind zum Beispiel die Regeln zur inneren Aufstockung, zu den Biogasanlagen und zu altrechtlichen Wohnbauten präzisiert. Das erleichtert die Bewilligungsverfahren und verbessert die Rechtssicherheit. Zudem erhält die Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone eine Vorrangstellung, beispielsweise wenn es um Konflikte wegen Gerüchen oder Lärm geht.
An der Stabilisierung der Anzahl Bauten ausserhalb Bauzone muss sich auch die Landwirtschaft beteiligen. Damit aber der Bau von tierfreundlichen, grossflächigen Ställen und Ausläufen möglich bleibt, ist die Landwirtschaft von der Stabilisierung der Gebäudefläche ausgenommen. Für die Zielerreichung soll der freiwillige Abbruch von alten Gebäuden durch eine Prämie gefördert werden.
Vorbehalte hat der Schweizer Bauernverband (SBV) beim Planungs- und Kompensationsansatz. Dieser will in der Landwirtschaftszone bisher nicht erlaubte Projekte ermöglichen. Die neuen Optionen bergen die Gefahr von Konflikten und Kulturlandverlust. Deshalb fordert der SBV, dass dieses Instrument – wie von Bundesrat Rösti in der Debatte versprochen – auf Verordnungsstufe mit Augenmass und den richtigen Leitplanken konkretisiert wird. Ebenfalls erwartet er von den Initianten, dass sie die Landschaftsinitiative zurückziehen.
Rückfragen
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Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat
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Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales
Telefon 056 462 50 12
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Email francis.egger@sbv-usp.ch
Beat Röösli
Schweizer Bauernverband
Leiter Internationales
Telefon 079 768 05 45
E-Mail beat.roeoesli@sbv-usp.ch