Hauptinhalt

Rückerstattung der Mineralölsteuer bleibt

Standpunkt vom 5. Januar 2024

Treibstoffrückerstattungen sind gerechtfertigt und führen nicht zu einem unnötigen Mehrverbrauch. Der Bundesrat hat deshalb kürzlich beschlossen diese Rückerstattung unverändert beizubehalten. Im Rahmen zu einem internationalen Abkommen führte das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eine Studie zur Reform der Mineralölsteuerrückerstattung durch. Dabei wurden verschiedene Varianten geprüft. Der SBV hat sich mit der SVLT und andere betroffene Organisationen bei der Analyse dieser Varianten eingebracht und dargelegt, wieso das aktuelle System richtig ist.

Die Mineralölsteuer wird für den Unterhalt von Strassen eingesetzt. Die Landwirtschaft benützt diese Strassen jedoch kaum. Der Grossteil des Dieselbedarfs entfällt auf den Einsatz im Kulturland. Darum ist die Rückerstattung völlig gerechtfertigt. Die Kritiker behaupten, dass aufgrund Rückerstattung der Treibstoff zu billig sei. Das schaffe Anreize mehr als notwendig einzusetzen, was der Umwelt schade. Das ist falsch. Bei der Landwirtschaft wird die Rückerstattung nach Normverbrauch pro Fläche und Kulturart berechnet. Und zwar unabhängig nach Bodenbearbeitungsverfahren und dementsprechend effektiven Verbrauch. Der Anreiz ist somit da, möglichst treibstoffarme Verfahren einzusetzen.. Ausserdem würde die Streichung eine Verteuerung der einheimischen Lebensmittelproduktion nach sich ziehen und den Wettbewerb mit den Importprodukten noch zusätzlich erschweren. Der Bundesrat erkannt da und verzichtete auf die Abschaffung. Somit bleiben der Landwirtschaft die jährlich 64 Millionen Franken erhalten. Dies ist gerade hinsichtlich der steigenden Produktionskosten und Sparabsichten des Bundesrates sehr erfreulich.  

Auch die Landwirtschaft ist aufgrund der Betroffenheit vom Klimawandel an der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen interessiert. Die Lösung liegt aber vermutlich nicht auf einer Spezialisierung mittels Elektrifizierung, sondern in einem Mix verschiedenster Technologien. Aktuell sind die Alternativen noch nicht verfügbar. Deshalb ist die Beibehaltung der Rückerstattung für eine nachhaltige einheimische Landwirtschaft wichtig.

Autor

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 15-2025

14.04.25 | Fast 90 Teilnehmende am Höck der Junglandwirtekommission St. Gallen diskutierten gemeinsam mit Agriexpert und dem Landwirtschaftlichen Zentrum Flawil die wichtigsten Schritte und Stolpersteine bei der Hofübergabe!

Mehr lesen
Stellungnahmen
Stellungnahmen Raumkonzept Schweiz – Vernehmlassungsverfahren

11.04.25 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum Raumkonzept Schweiz – Vernehmlassungsverfahren

Mehr lesen
Jobs
Jobs Landw. Berater/in 80-100%, Brugg

07.04.25 | In Ihrer neuen Rolle beraten und unterstützen Sie unsere Kunden in verschiedenen Bereichen. Werden Sie Teil unseres Teams!

Mehr lesen
Stellungnahmen
Stellungnahmen Änderung von Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung

07.04.25 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung von Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung

Mehr lesen
Jobs
Jobs Jurist/in 60–100%, Brugg

04.04.25 | In Ihrer neuen Rolle beraten und unterstützen Sie unsere Kunden in verschiedenen Rechtsbereichen. Werden Sie Teil unseres Teams!

Mehr lesen
Jobs
Jobs Fachmitarbeiter/in Pflanzenbau 80-100%, Bern

03.04.25 | Stärken Sie als Fachmitarbeiter/in Pflanzenbau in Bern gemeinsam mit einem engagierten Team den Schweizer Pflanzenbau.

Mehr lesen
Jobs
Jobs Treuhänder/in oder Mandatsleiter/in 60-100%, Brugg

03.04.25 | In Ihrer neuen Rolle beraten und unterstützen Sie unsere Kunden in buchhalterischen sowie steuerlichen Belangen. Werden Sie Teil unseres motivierten Teams in Brugg!

Mehr lesen