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Tierwohl endet an der Grenze
Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 19. Mai 2021
Der Bundesrat hat heute beschlossen an einem direkten Gegenvorschlag zur Massentierhaltungsinitiative festzuhalten. Der Schweizer Bauernverband bedauert diesen Entscheid. Das Schweizer Tierschutzgesetz ist im Vergleich zum Ausland bereits sehr streng, die Tierwohl-Standards hoch und dank Labelprodukten stehen auch weitergehende Angebote zur Verfügung.
Bereits im letzten Sommer beschloss der Bundesrat die Massentierhaltungsinitiative abzulehnen. Heute gab er aber bekannt, dass er dieser definitiv einen direkten Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Der Schweizer Bauernverband (SBV) bedauert diesen Entscheid. Er wird der Marktrealität nicht gerecht und verteuert einseitig die Schweizer Produktion. Obwohl die Schweiz eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt hat und limitierte Tierbestände bei Schweinen, Geflügel und Kälbern bereits bestehen, sieht der Gegenvorschlag weitergehende Vorgaben vor. Unter anderem sollen die heute freiwilligen Programme «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» weitgehend obligatorisch werden.
Besonders störend ist, dass für den Bundesrat das Tierwohl an der Grenze endet. Damit setzt der Gegenvorschlag – gleich wie Trinkwasserinitiative – auf das Prinzip «aus den Augen aus dem Sinn»: Alle neuen Bestimmungen gelten nur für die inländische Produktion. Die Importe klammert er aus – offenbar haben ausländische Nutztiere nicht die gleichen Bedürfnisse oder Rechte. Damit schwächt er die Konkurrenzfähigkeit der inländischen Produktion weiter. Der Bundesrat reduziert zudem mit den vorgeschlagenen Bestimmungen die Differenzierungsmöglichkeit für die zahlreichen existierenden Tierwohllabels. Bereits heute haben die Konsumenten die Wahl und können zusätzliches Tierwohl mit dem Kauf entsprechender Lebensmittel aktiv fördern.
Rückfragen
Michel Darbellay
Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV
Telefon: 078 801 16 91
E-Mail: michel.darbellay@sbv-usp.ch