Hauptinhalt

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Standpunkt des Schweizer Bauernverbands vom 5. Juli 2021

Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luftreinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Der SBV ist nicht gegen die Technik des Schleppschlauches an sich. Der Einsatz kann Sinn machen und einen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen leisten.  Der Einsatz macht aber nicht überall und auch nicht jederzeit Sinn.

Der Vollzug des Schleppschlauchobligatoriums ist jedoch problematisch aufgegleist. Grundsätzlich sind alle Betriebe in der Pflicht, welche über 3ha begüllbare Fläche unter 18% Hangneigung verfügen. Tönt einfacher, als es in der Praxis effektiv ist. Verschiedene Flächen können vom Obligatorium ausgenommen werden, beispielsweise Obstanlagen und Kleinflächen unter 25 Aren. Unverständlicherweise werden Hochstammbäume QII ausgenommen, QI hingegen nicht. Ab wann nun eine Fläche dann effektiv mit dem Schleppschlauch begüllt werden muss, lässt sich somit nicht ganz so einfach feststellen. In manchen Fällen können sich Betriebsleitende zwar teilweise selbst auf den GIS-Karten mit den Hanglayer informieren. Bei vielen konkreten Fällen braucht es die Auskunft der kantonalen Vollzugsstellen. Viele dieser kantonalen Landwirtschaftsämter sind jedoch noch nicht vorbereitet und können keine Auskunft geben da die Vollzugshilfe frisch publiziert wurde. Die Frage stellt sich ob die Kantone in der Lage sein werden innerhalb 6 Monaten die schleppschlauchpflichtigen Flächen auszuscheiden.

Eine weitere Herausforderung sind die Lieferfristen von Schleppschläuchen, diese betragen schon ohne Covid-Auswirkungen über ein Jahr. Deshalb braucht es Übergangsfristen, welche den Landwirten ermöglicht sich die für ihren Betrieb passende Technik in angemessene Zeit anzuschaffen oder eine Lösung als Gemeinschaft, sei es Kauf oder Miete zu finden.

Die Umsetzung des Obligatoriums muss angepasst und präzisiert werden. Und zwar Sinne der Praxistauglichkeit. Im Zweifelsfall müssen Ansprechpersonen den Betrieben vor Ort Auskunft geben können, welche Flächen nun pflichtig sind und ob sie selbst vom Obligatorium betroffen sind. Aber auch die Bundesämter BLW und BAFU sind hier in der Pflicht den Kantonen die entsprechende Unterstützung zu geben und sich nicht mit einer unzulänglichen Vollzugshilfe aus der Affäre ziehen zu wollen. Dies führt nur zu einem Wildwuchs an Interpretationen der Kantone mit unerwünschten Unterschieden. Die Leidtragenden sind dann wiederum die Bauern. Deshalb müssen diese Punkte unbedingt und rasch geklärt werden.

Autor

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Vernehmlassungsverfahren für Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs

25.09.24 | Vernehmlassungsverfahren für Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 38-2024

24.09.24 | 63% der an der Abstimmung Teilnehmenden und 24 von 26 Ständen sagten Nein zu Biodiversitätsinitiative. Damit wurde die innert vier Jahren die dritte Abstimmung bachab geschickt, welche die Lebensmittelproduktion in der Schweiz eingeschränkt und Importe angekurbelt hätte. Es ist nun dringend nötig, dass dieses Votum zugunsten der einheimischen Produktion auch in den Bundesämtern und in der Politik ankommt: Die weitere Verlagerung des ökologischen Fussabdrucks ins Ausland ist keine Option!

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Ein Votum für die nachhaltige inländische Produktion

22.09.24 | 63 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung sagt Nein zur extremen Biodiversitätsinitiative. Damit ist diese klar gescheitert. Die Nein-Allianz ist erleichtert. Eine Annahme hätte weitgehende negative Auswirkungen auf die nachhaltige einheimische Lebensmittel-, Energie und Holzproduktion gehabt, das Bauen erschwert sowie die Weiterentwicklung des Berggebiets und der Tourismusregionen behindert. Die heutigen Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen bilden eine ausreichende Grundlage zur Förderung der biologischen Vielfalt. Das Nein zur Initiative ist also kein Nein zur Biodiversität.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassungsverfahren zum CO2-Gesetz

20.09.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum Vernehmlassungsverfahren zum CO2-Gesetz

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 37-2024

16.09.24 | Der SBV diskutierte mit bäuerlichen Parlamentariern die Kürzungen im Bundesbudget 2025 und im Zahlungsrahmen 2026–2029. Der SBV lehnt die Kürzungen ab, da die Landwirtschaft nicht für das Defizit des Bundes verantwortlich ist.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Alle an die Urne!

13.09.24 | Liebe Bauernfamilien, der 22. September und damit der Entscheid über die Biodiversitätsinitiative naht. Um ein klares Nein zu erreichen, muss die Landwirtschaft und der ländliche Raum maximal zahlreich an der Abstimmung teilnehmen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Vernehmlassungsverfahren zur Wasserbauverordnung

10.09.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum Vernehmlassungsverfahren zur Wasserbauverordnung.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 36-2024

09.09.24 | Die Blauzungenkrankheit breitet sich aus. Vor allem Schafe sind betroffen. Der SBV arbeitet daran, rasch eine Lösung für die Zulassung eines Impfstoffes zu finden.

Mehr lesen