Hauptinhalt

Wahlen vom 22. Oktober: Ländlichen Raum mobilisieren!

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 18. August 2023

Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands befasst sich schon länger mit den Wahlen 2023 und den Vorarbeiten für ein neues, landwirtschaftsaffineres Parlament. Absolut entscheidend wird aber sein, dass die Landwirtschaft und der ländliche Raum auch wählen gehen. Deshalb ruft er alle bäuerlichen Organisationen eindringlich dazu auf, die nächsten Wochen zur Mobilisierung zu nutzen!

Am 22. Oktober wählt die Schweiz die Vertretung im eidgenössischen Parlament für die nächsten vier Jahre. Dieses wird über Themen entscheiden, die für die Bauernfamilien von grosser Bedeutung sind: Agrarpolitik 2030, die Höhe der Direktzahlungen, Volksinitiativen wie die neue Vegi-Initiative von Franziska Herren oder die Landschaftsinitiative oder Freihandelsabkommen und andere Grenzschutzfragen. Eine starke bäuerliche und ihnen wohlgesinnte Vertretung ist deshalb entscheidend für die politischen Rahmenbedingungen der Bauernbetriebe. Aus diesem Grund hat sich der Schweizer Bauernverband am Projekt «Perspektive Schweiz» zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden beteiligt und verschiedene Massnahmen umgesetzt. Diese haben zum Ziel, den argumentativen Boden für eine starke, landwirtschaftsfreundliche Vertretung vorzubereiten.

Absolut entscheidend wird aber die Wahlbeteiligung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums als Ganzes sein. 2019 war diese sehr schlecht. Damals haben lediglich 45 Prozent der Stimmberechtigten an den Wahlen teilgenommen. Dabei waren urbane, junge Wählerinnen und Wähler überdurchschnittlich aktiv: Beispielsweise nahmen 57.7 Prozent der Menschen aus der Stadt Bern ihr Wahlrecht wahr, während es das Berner Oberland gerade mal auf 35 Prozent schaffte. In anderen Regionen war das Bild gleich. 2023 gilt es deshalb vor allem: die Landwirtschaft und den gesamten ländlichen Raum dazu zu bringen, zu wählen! Dass es anders geht, zeigt die Abstimmung über die beiden Agrarinitiativen. Da war die Stimmbeteiligung im ländlichen Raum mit 65 bis 80 Prozent auf einem Rekordhoch. Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands ruft alle bäuerlichen Organisationen dazu auf, mitzuhelfen, ihre Mitglieder zu mobilisieren. Die Bauernfamilien sollen nicht nur geschlossen selbst wählen, sie sollen auch Bekannte und Freunde motivieren. Wählen heisst mitbestimmen!

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Änderungen Anhang 1 Pflanzenschutzmittelverordnung

10.04.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderungen Anhang 1 Pflanzenschutzmittelverordnung.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 14-2024

09.04.24 | Der SBV traf sich mit der fenaco-Geschäftsleitung. Im Zentrum standen die verschiedenen Märkte und die Produzentenpreise. Der SBV unterstrich die Notwendigkeit, die Produzentenpreise zu erhöhen.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 13-2024

02.04.24 | Der SBV, Agridea, Agroscope und der Lohnunternehmerverband führten ein Webinar zum Thema Hofdüngeraufwertung durch. Das Thema interessiert: Es war mit rund 70 Personen sehr gut besucht.

Mehr lesen
Stellungnahmen Neue Verordnung über die Bundesstatistik

02.04.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands über die Neue Verordnung über die Bundesstatistik.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 12-2024

25.03.24 | Die JULA des SBV befasste sich mit digiFLUX und fasste die Nein-Parole zur Biodiversitätsinitiative. Zudem kann sie dank ihrem offenen Brief mit der fenaco und dem BLW über die Zukunft diskutieren.

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (SR 531)

25.03.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (SR 531).

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung des HMG

20.03.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung des HMG.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 11-2024

18.03.24 | Ab 2025 gilt in der EU: Import von Holz und Rindfleisch nur, wenn sie den Wald nicht schädigen. Dank dem CH-Waldgesetz sind Schweizer Produkte unproblematisch. Eine Nachweispflicht bleibt trotzdem.

Mehr lesen