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Beitragseinzug auch für Schafe und Ziegen über Identitas
Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 21. Dezember 2020
Seit drei Jahren werden die Beiträge für Rinder und Schweine an den Schweizer Bauernverband in einem Mandatsverhältnis durch die Identitas AG eingezogen. Das System hat sich bestens bewährt, da administrative Kosten gespart und Synergien genutzt werden können. In Absprache mit den betroffenen Organisationen werden ab 1. Januar 2021 neu auch die Beiträge für Schafe und Ziegen auf diesem Weg erhoben. Eingesetzt werden die Mittel für die allgemeine Standesvertretung sowie spezifische Leistungen zugunsten der Viehwirtschaft.
Der Schweizer Bauernverband (SBV) übernimmt übergeordnete Aufgaben und erbringt Leistungen für die gesamte Landwirtschaft und alle Bauernfamilien. Dazu gehören die nationale politische Arbeit, die Bearbeitung von übergeordneten Marktfragen, Kommunikation und Marketing sowie eine breite Palette an Dienstleistungen. Die Finanzierung der Arbeit des SBV basiert zu zwei Dritteln aus selbst erwirtschafteten Einnahmen oder verrechneten Dienstleistungen und einem Drittel aus Mitgliederbeiträgen. 60 Prozent der Mitgliederbeiträge zahlen die kantonalen Bauernverbände auf Grundlage der Flächen. 40 Prozent steuern die Produzentenorganisationen bei. Das Total von 2.27 Millionen Franken ist seit den 90-er Jahren trotz massiv gestiegener Herausforderungen unverändert.
Gemäss Entscheid der SBV-Delegiertenversammlung 2017 erfolgt die Festlegung des Beitrags für die einzelnen Produktionszweige auf Basis des Anteils an der Endproduktion der letzten drei verfügbaren Jahre. Der Beitrag gilt jeweils für vier Jahre, aktuell für die Periode 2018 ‐ 2021. Seit 2018 werden die Beiträge der Viehwirtschaft (Rinder und Schweine) in einem Mandatsverhältnis durch die Identitas AG erhoben. In Absprache mit dem Schweizerischen Schafzuchtverband, Schafe Schweiz und dem Schweizerischen Ziegenzuchtverband wird das ab 2021 auch für Schafe und Ziegen der Fall sein und die Identitas AG versendet die Rechnung direkt an die Tierhalter. Bei den Schafen wird 7 Rappen pro abgegebene TVD-Marke erhoben, mindestes aber 5 Franken pro Jahr. Bei den Ziegen gilt zudem ein Maximalbetrag von 5 Franken. Mit der Umstellung entfallen die bisher durch die betroffenen Organisationen an den SBV entrichteten Beiträge.
Die Schaf- und Ziegenhalter profitieren in vielerlei Hinsicht von den Arbeiten des SBV. Ein griffiger Grenzschutz ist auch für sie wichtig, ebenso der Ausgang von Abstimmungen mit negativen Auswirkungen auf die Landwirtschaft und insbesondere die Tierproduktion. Auch bei der Beschaffung von Mitteln für Marktentlastungsmassnahmen, der Raumplanung, der Markttransparenz, den Deklarationsregeln und der Auslobung der Herkunft Schweiz, die Dienstleistung QM-Schweizer Fleisch oder der Sensibilisierung der Konsumenten unterstützt die Arbeit des SBV ihren Erfolg am Markt.
Rückfragen
Michel Darbellay
Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV
Telefon: 078 801 16 91
E-Mail: michel.darbellay@sbv-usp.ch
Stefan Geissmann
Präsident Schweizerischer Ziegenzuchtverband
Mobile 079 601 66 65
Peppino Beffa
Präsident Schweizerischer Schafzuchtverband
Mobile 079 104 58 54
Martin Keller
Präsident Branchenorganisation Schafe Schweiz
079 437 53 63