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GVO-Moratorium: Entscheid der WBK-S ist Schuss ins Abseits
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) befasste sich gestern mit der Vorlage zur Verlängerung des Gentech-Moratoriums. Sie hat erfreulicherweise die Verlängerung des Moratoriums angenommen. Eine knappe Mehrheit will hingegen Produkte aus Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden vom Moratorium ausnehmen. Damit schiesst die WBK-S ins Abseits: Bevor die neuen Züchtungsmethoden davon ausgenommen werden, braucht es eine saubere Klärung, wie diese künftig sinnvoll reguliert werden können. Die strengen Regelungen des Gentechnikgesetztes gelten jedoch auch für die neuen Methoden: Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Koexistenz sind für sie ebenfalls verpflichtend. Mit diesen Auflagen dürfte kein Züchter gewillt sein, mit den neuen Methoden entstandene Pflanzen in den Verkehr zu bringen. Die Schweiz bleibt daher sowieso gentechfrei. Der Schnellschuss der WBK-S erschwert nur die sachliche Diskussion über sinnvolle Regelungen für die neuen Methoden.
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Michel Darbellay
Leiter Produktion, Märkte & Ökologie SBV
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