Hauptinhalt

«Ja, aber» zu den Verordnungen zum Absenkpfad Pflanzenschutzmittel und Nährstoffverluste

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 19. August 2021

Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands hat heute die Stellungnahme zu den Verordnungen zur parlamentarischen Initiative 19.475 «Absenkpfad» verabschiedet. Die Mitglieder bekennen sich dabei zu den im Parlament beschlossenen Zielen, um die Risiken im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln und die Nährstoffverluste zu reduzieren. Die Vorlage braucht aber Korrekturen. Weiter wählten sie SVP-Nationalrat und Landwirt Alois Huber aus dem aargauischen Wildegg zum neuen Vizepräsidenten des Verbands.

Das Parlament hat am 21. März 2021 die parlamentarische Initiative 19.475 verabschiedet, um den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit aufrecht zu erhalten. Der Schweizer Bauernverband (SBV) beteiligte sich aktiv am Prozess und gab eine positive Stellungnahme zur abschliessenden Schlussabstimmung ab. Die in die Vernehmlassung gegebenen Verordnungen entsprechen aber nur zum Teil den damaligen Beschlüssen. Einerseits betreffen sie einmal mehr ausschliesslich den Landwirtschaftssektor. Um die festgesetzten Ziele effektiv erreichen zu können, müssen auch die anderen involvierten Sektoren einen Beitrag leisten. Anderseits kamen verschiedene Element hinein, die in der sistierten AP22+ enthalten waren und die keinen Einfluss auf die Zielerreichung haben. Und drittens wurden extrem ambitiöse Reduktionsziele bei den Nährstoffen vorgeschlagen. Die Mitglieder der Landwirtschaftskammer sprechen sich deshalb nach intensiver Diskussion heute für 10 statt 20 Prozent Reduktion bei den Stickstoff- und Phosphorbereich aus. Sie erwarten zudem, dass die Suisse-Bilanz zuerst praxistauglich überarbeitet wird, bevor der aktuelle Toleranzbereich von 10% reduziert wird. Weiter sind sie der Meinung, dass die 3.5% Biodiversitätsförderfläche auf der Ackerfläche keinen Reduktionseffekt haben.

Die neuen und weiterentwickelten Produktionssystembeiträge, welche die Erreichung der Reduktionsziele unterstützen, begrüsst die Landwirtschaftskammer mehrheitlich. Sie erwartet eine praktikable und pragmatische Umsetzung. Diese muss das Erreichen der Reduktionsziele unterstützen und die Glaubwürdigkeit der Programme gewährleisten. Die Verordnungsanpassungen erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf die Landwirtschaftsbetriebe. Der Bundesrat geht davon aus, dass die dadurch verursachten Ertragseinbussen durch eine höhere Wertschöpfung auf den Märkten kompensiert werden können. Er sieht aber keinerlei Massnahmen im Bereich Markt zur Absatzförderung oder Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten vor. Hier besteht klarer Nachholbedarf, auch die nachgelagerten Stufen stehen in der Pflicht ihren Beitrag zu leisten!

 

Nationalrat Alois Huber zum neuen Vizepräsidenten gewählt

Die Landwirtschaftskammer holte die wegen Corona verschobene Wahl eines neuen Vizepräsidenten nach. Unter den vier Kandierenden entschied Nationalrat Alois Huber aus dem aargauischen Wildegg das Rennen im fünften Wahlgang für sich. Er tritt ab sofort die Nachfolge von Hans Frei, der aus Altersgründen zurücktreten musste, im vierköpfigen Präsidium des SBV an. Traditionellerweise sind im Präsidium des Bauernverbands alle drei bürgerlichen Parteien und mit dem ehemaligen Präsidenten des Aargauer Bauernverbands und Landwirt Alois Huber auch weiterhin die SVP vertreten.

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

Francis Egger

Stv. Direktor Schweizer Bauernverband
Leiter Departement Wirtschaft, Bildung und Internationales

Telefon      056 462 50 12
Mobile       079 280 69 66
Email        francis.egger@sbv-usp.ch

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Initiativen gehen zu weit, die Anliegen sind aber wichtig

08.09.20 | Verschiedene Organisationen reichten heute die Doppelinitiative Biodiversität und Landschaft ein. Die Landschaftsinitiative will das Kulturland stärker schützen und dabei die Gebäudefläche plafonieren. Die Biodiversitätsinitiative fordert mehr Fläche und Geld für die Förderung der Biodiversität. Beide Anliegen sind im Sinne der Landwirtschaft, ihre Ausgestaltung geht aber im Hinblick auf deren Hauptaufgabe zu weit.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Weckruf für ein JA zum revidierten Jagdgesetz

04.09.20 | Am 27. September stimmt das Volk über das revidierte Jagdgesetz ab: Eine moderne und fortschrittliche Vorlage mit klaren Regeln, die den Schutz von Tieren, Landschaften und Men-schen ausgewogen berücksichtigt. In Bern versammelten sich Bäuerinnen und Bauern, Jäge-rinnen und Jäger sowie Sympathisanten aus allen Landesteilen auf dem Bundesplatz, um gemeinsam für ein JA einzustehen.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Falsche Grundlagen führen zu falschen Lösungen

28.08.20 | Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser ge-schützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan.

Mehr lesen
Stellungnahmen Consultation relative à la loi fédérale sur les voies cyclables

27.08.20 | Dans votre courrier du 13 mai dernier vous nous invitez à prendre position sur la consultation mentionnée en ob-jet et nous vous remercions de nous offrir cette possibilité. De façon générale, l’Union suisse des paysans (USP) salue la nouvelle loi fédérale sur les voies cyclables, mais rappelle que cette dernière doit avant tout fixer les principes de base, ainsi que la mise en œuvre, et non se perdre dans trop de détails.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Unerwartetes Bekenntnis für eine umfassende Ernährungspolitik

21.08.20 | Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats will die Agrarpolitik 22+ sistieren. Sie verlangt grundsätzliche Antworten zur Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungspoli-tik. Die Vorgehensweise bietet die Chance, die einseitige Agrarpolitik zu einer glaubwürdigen Ernährungspolitik umzubauen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision der CO2-Verordnung Vernehmlassungsverfahren

21.08.20 | Die Schweizer Landwirtschaft ist vom Klimawandel stark betroffen, weshalb es für die hiesige Landwirtschaft wichtig ist, dass Massnahmen getroffen und Regulierungen in Kraft gesetzt werden, welche denselben eindäm-men. Der Schweizer Bauernverband unterstützt deshalb grundsätzlich das Klimaabkommen von Paris und auch dessen Umsetzung auf gesetzlicher Ebene. Die Massnahmen zur Umsetzung führen aber auch zu zusätzlichen Kosten. Diese müssen ebenfalls beachtet werden. Um eine drohende Regulierungslücke bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetzes 2022 zu vermeiden, unterstützen wir die Verlängerung der bestehenden Klimaschutzinstrumente für das Jahr 2021. Die Weiterführung der Inland-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure begrüssen wir ausdrücklich. Die Aufrechterhaltung des Emissionshandelssystems (EHS), welches mittlerweile mit dem System der EU verknüpft ist, erachten wir als wichtige Notwendigkeit, ebenso die Neuregelungen bezüglich den Emissi-onsvorschriften im Rahmen des Neuwagenzieles. Jedoch wünschen wir, dass die Teilrevision der Verordnung besser auf das zukünftige CO2-Gesetz abgestimmt ist.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Das revidierte Jagdgesetz verbessert den Schutz für Biber und Luchs

20.08.20 | Geschützte Tiere wie Biber und Luchs werden mit dem revidierten Jagdgesetz besser ge-schützt. Neu können sie nicht mehr zu jagdbaren Tieren erklärt werden und statt wie bisher rund 300 Tiere können von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan.

Mehr lesen
Stellungnahmen Konsultation BVG-Mindestzinssatz 2021

20.08.20 | Für die Möglichkeit, uns zur Höhe des BVG-Mindestzinssatzes 2021 in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge vernehmen zu lassen, danken wir Ihnen. Nach Konsultation der Unterlagen sprechen wir uns für eine Beibehaltung des BVG-Mindestzinses von 1 % für das Jahr 2021 aus. Sowohl die neue, wie auch die alte Formel, welche der BVG-Kommission als Diskussionsgrundlage für ihre Empfehlung dienen, würden gemäss aktuellem Stand eine Senkung des BVG-Mindestzinses rechtfertigen. Wie bereits festgehalten, dienen die beiden Formeln als Diskussionsgrundlage. Deren Ergebnisse können nicht unbesehen für die Festlegung des BVG-Mindestzinses übernommen werden. Zu berücksichtigen ist das gesamte wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld. Die Herausforderungen der Vorsorgeeinrichtungen im Bereich der Kapitalanlagen sind unbestrittener weise sehr gross. Die Volatilität ist unverändert hoch. Nichtsdestotrotz darf festgestellt werden, dass sich die finanzielle Lage der Pensionskassen im Jahr 2020 sehr solide präsentiert. Unter diesem Aspekt besteht kein akuter Handlungsbedarf.

Mehr lesen