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Trinkwasserinitiative verfehlt ihr Ziel
Eine Annahme der Trinkwasserinitiative würde vor allem Betriebe mit Spezialkulturen wie Obst oder Weinbau, gewissen Ackerkulturen sowie Geflügel- und Schweineproduktion zwingen, auf Direktzahlungen zu verzichten und aus dem ökologischen Leistungsnachweis auszusteigen oder die Produktion aufzugeben. Dies die wichtigste Erkenntnis einer Fallstudie der Berner Fachhochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften anhand von elf reellen Landwirtschaftsbetrieben. Beide Wege bringen keine positive Umweltwirkung.
2018 wurde die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» eingereicht. Sie fordert, dass Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsetzen oder Futter für ihre Tiere zukaufen, keine Direktzahlungen mehr erhalten. Der Schweizer Bauernverband (SBV) hat die Berner Fachhochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) beauftragt, die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Annahme der Initiative auf elf konkrete Betriebe sowie deren Handlungsmöglichkeiten in einer Studie zu untersuchen. Die Modellrechnungen zeigen, dass die Trinkwasserinitiative auf alle untersuchten Betriebe negative Auswirkungen bezüglich Umsatz und Einkommen hätte. Fünf der elf Betriebe würden sich aufgrund der Resultate für das Anpassen an die Anforderungen der Initiative entscheiden, um weiterhin Direktzahlungen zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die Milchvieh- und Ackerbaubetriebe. Letztere müssten aber ihre Fruchtfolge umstellen und gewisse Kulturen wie Kartoffeln, Zuckerrüben oder Raps aufgeben.
Auf Direktzahlungen verzichten
Sechs Betriebe ziehen es gemäss der Studie vor, auf Direktzahlungen zu verzichten, um die Forderungen nicht erfüllen zu müssen. Zu dieser Gruppe gehören zum einen spezialisierte Betriebe mit Spezialkulturen wie Obst oder Wein. Für diese würde der vollständige Verzicht auf Pflanzenschutzmittel erhebliche Ertragseinbussen und nicht tragbare Produktionsrisiken mit sich bringen. Ebenfalls auf Direktzahlungen verzichten, um die Produktion aufrechtzuerhalten, würden Schweine- und Geflügelhalter. Für die meisten ist es unrealistisch, die Nutztiere ausschliesslich mit auf dem Betrieb produzierten Futter zu füttern. Die Analyse bestätigt, dass die Annahme der Trinkwasserinitiative einen erheblichen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe aus dem Direktzahlungssystem verdrängen würde. Das wirft die zentrale Frage auf: Welche Konsequenzen hätte die Trinkwasserinitiative auf den Verbrauch von Pflanzenschutzmitteln, wenn sich die grossen Verbraucher ihr gar nicht unterwerfen und dafür aus dem ökologischen Leistungsnachweis aussteigen?
Herausforderungen anders angehen
Für den SBV zeigt die Studie, dass die Forderungen der Trinkwasserinitiative zu extrem sind und nicht zum gewünschten Resultat führen. Die Auswirkungen der Initiative auf die Umwelt wären insgesamt negativ. Die Landwirtschaft nimmt die von der Initiative angesprochenen Themenbereiche ernst und anerkennt einen Handlungsbedarf. Dieser besteht nicht beim Trinkwasser oder den Lebensmitteln, wie die Initiative suggeriert. Vielmehr sind es die Rückstände in den kleinen und mittleren Fliessgewässern des landwirtschaftlich intensiv genutzten Mittellandes, die es zu minimieren gilt. Die Antworten und Massnahmen auf die Herausforderungen liegen mit den Aktionsplänen Pflanzenschutz und Biodiversität, der Strategie gegen Antibiotikaresistenzen sowie der in der Pipeline befindenden Branchenlösung «Stärkung des inländischen Futteranbaus» vor. Diese sind konsequent um- und durchzusetzen. Aus diesen Gründen ist für den SBV – wie auch für den Bundesrat – kein Gegenvorschlag nötig. Ein solcher würde das bestehende Engagement abbremsen und die Kräfte unnötig verzetteln.
Die ganze Studie ist auch auf: www.trinkwasserinitiative-nein.ch zu finden.
Rückfragen
Markus Ritter
Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat
Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch
Martin Pidoux
Studienleiter HAFL
Telefon: 031 910 29 84
Annelies Thürler
Geflügelhalterin Kanton Freiburg
Mobile: 079 630 97 42
Boris Keller
Weinproduzent Kanton Neuenburg
Mobile: 079 449 57 44