Hauptinhalt

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Standpunkt des Schweizer Bauernverbands vom 5. Juli 2021

Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luftreinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Der SBV ist nicht gegen die Technik des Schleppschlauches an sich. Der Einsatz kann Sinn machen und einen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen leisten.  Der Einsatz macht aber nicht überall und auch nicht jederzeit Sinn.

Der Vollzug des Schleppschlauchobligatoriums ist jedoch problematisch aufgegleist. Grundsätzlich sind alle Betriebe in der Pflicht, welche über 3ha begüllbare Fläche unter 18% Hangneigung verfügen. Tönt einfacher, als es in der Praxis effektiv ist. Verschiedene Flächen können vom Obligatorium ausgenommen werden, beispielsweise Obstanlagen und Kleinflächen unter 25 Aren. Unverständlicherweise werden Hochstammbäume QII ausgenommen, QI hingegen nicht. Ab wann nun eine Fläche dann effektiv mit dem Schleppschlauch begüllt werden muss, lässt sich somit nicht ganz so einfach feststellen. In manchen Fällen können sich Betriebsleitende zwar teilweise selbst auf den GIS-Karten mit den Hanglayer informieren. Bei vielen konkreten Fällen braucht es die Auskunft der kantonalen Vollzugsstellen. Viele dieser kantonalen Landwirtschaftsämter sind jedoch noch nicht vorbereitet und können keine Auskunft geben da die Vollzugshilfe frisch publiziert wurde. Die Frage stellt sich ob die Kantone in der Lage sein werden innerhalb 6 Monaten die schleppschlauchpflichtigen Flächen auszuscheiden.

Eine weitere Herausforderung sind die Lieferfristen von Schleppschläuchen, diese betragen schon ohne Covid-Auswirkungen über ein Jahr. Deshalb braucht es Übergangsfristen, welche den Landwirten ermöglicht sich die für ihren Betrieb passende Technik in angemessene Zeit anzuschaffen oder eine Lösung als Gemeinschaft, sei es Kauf oder Miete zu finden.

Die Umsetzung des Obligatoriums muss angepasst und präzisiert werden. Und zwar Sinne der Praxistauglichkeit. Im Zweifelsfall müssen Ansprechpersonen den Betrieben vor Ort Auskunft geben können, welche Flächen nun pflichtig sind und ob sie selbst vom Obligatorium betroffen sind. Aber auch die Bundesämter BLW und BAFU sind hier in der Pflicht den Kantonen die entsprechende Unterstützung zu geben und sich nicht mit einer unzulänglichen Vollzugshilfe aus der Affäre ziehen zu wollen. Dies führt nur zu einem Wildwuchs an Interpretationen der Kantone mit unerwünschten Unterschieden. Die Leidtragenden sind dann wiederum die Bauern. Deshalb müssen diese Punkte unbedingt und rasch geklärt werden.

Autor

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

06.06.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 22-2024

04.06.24 | Zu Beginn der Session fand die Konferenz der bäuerlichen Parlamentarier statt. An der gut besuchten Veranstaltung standen die für die Landwirtschaft relevanten Geschäfte des Parlaments auf dem Programm.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen 1000 neue Elemente für mehr Biodiversität

04.06.24 | Mit 1000 neuen Kleinstrukturen oder Bäumen zusätzlichen Lebensraum für Wildtiere- und pflanzen schaffen: Das war das Ziel, einer im Februar 2024 gestarteten Aktion des Schweizer Bauernverbands mit Unterstützung von Coop. Nun ist dieses erreicht und die 1000 neuen Elemente sind umgesetzt. Eine interaktive Karte zeigt, auf welchen Betrieben sich diese befinden.

Mehr lesen
Stellungnahmen Aide à l’exécution de l’OFEV pour le service antipollution

30.05.24 | Prise de position de l'USP sur l'aide à l’exécution de l’OFEV pour le service antipollution.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 21-2024

27.05.24 | Im Rahmen der Begleitgruppe des BLW zur AP 2030 betonte der SBV erneut, dass die Themen Versorgung, Wertschöpfung, Einkommen und Vereinfachung im Zentrum stehen müssen.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 20-2024

21.05.24 | Mit der Umweltverantwortungsinitiative steht schon die nächste Abstimmung bevor. Eine Mehrheit der Kommission UREK-N entschied, der Initiative keinen Gegenvorschlag entgegenzusetzen.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Tierseuchenverordnung

17.05.24 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung der Tierseuchenverordnung.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 19-2024

13.05.24 | Der SBV koordiniert die Verhandlungen bei verschiedenen Produzentenorganisationen. Diese sind auf gutem Weg. Bei den Kartoffeln konnten schon Preisaufschläge realisiert werden. Im Juni steht das Getreide an.

Mehr lesen