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Was wir Junglandwirtinnen und Junglandwirte brauchen

Offener Brief der Junglandwirte an die Branchenverbände, die Marktpartner, den Bundesrat und die Verwaltung

Wenn 2030 die nächste Agrarpolitik eingeführt wird, werden 40% der jetzigen Betriebsleiter pensioniert sein. Es sind die Junglandwirtinnen und Junglandwirten, welche die Entscheide von heute umsetzen. Wir stehen nicht nur für die Landwirtschaft von morgen, sondern auch für Innovation und Engagement. Wir Junglandwirtinnen und Junglandwirte wollen die Schweizer Bevölkerung auch in Zukunft mit gesunden Lebensmitteln versorgen können. Unser Ziel ist eine vielfältige und standortgerechte Landwirtschaft, die den natürlichen Produktionsgrundlagen Sorge trägt und das Wohl der Tiere gewährleistet. Damit wir diesen Ansprüchen gerecht werden können, sind unsere Anliegen ernst zu nehmen. Wir brauchen faire Produzentenpreise, um in die Betriebe investieren zu können und diese zusammen mit den Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten weiterzuentwickeln. Stabile Rahmenbedingungen müssen Raum für Selbstverantwortung und Unternehmertum lassen. Viele Leistungen bestellen und gleichzeitig das Agrarbudget reduzieren, ist nicht vertrauensfördernd.

Unsere Forderungen:

  • Faire Marktpreise. Vier von fünf Franken in unserem Portemonnaie stammen aus dem Verkauf der Produkte. Die Produzentenpreise müssen die effektiven Produktionskosten decken, dieser Grundsatz sollte selbstverständlich sein. In der Realität muss die Branche aber für jeden Rappen kämpfen, während die Detailhändler jährliche Gewinne im mehrstelligen Millionenbereich einfahren. Für eine faire Entlöhnung braucht die Landwirtschaft eine Preiserhöhung von 10%. Wir erwarten von den Branchenverbänden und der bäuerlichen Genossenschaft fenaco, dass sie sich in den Verhandlungen für die Interessen ihrer Basis einsetzen. Gleichzeitig müssen die orangen Riesen ihre Verantwortung wahrnehmen und die effektiven Kosten der Produktion anerkennen. Da sie auf mehreren Stufen der Wertschöpfungskette tätig sind, müssen sie in der Lage sein, die Gewinnspannen für alle Beteiligten gerecht zu verteilen.
  • Starke Reduktion des administrativen Aufwandes. Das heutige Mikromanagement ist nicht zukunftsfähig. Wir sind gut ausgebildet und bereit, auf den Betrieben wieder mehr Verantwortung zu übernehmen. Wir erwarten von der Bundesverwaltung, dass sie den bürokratischen Aufwand grundlegend vereinfacht. Bei neuen Massnahmen und Programmen gilt:  Was zu administrativen Mehraufwänden führt, darf nicht eingeführt werden. Das betrifft insbesondere digiFLUX.
  • Langfristige Perspektiven von Seiten des Bundes. Wir akzeptieren keine ständigen Angriffe aufs Landwirtschaftsbudget und Sparversuche auf Kosten der Bauernfamilien. Die Ausgaben für die Landwirtschaft sind in den letzten 20 Jahren unverändert geblieben. Real ist die Unterstützung des Bundes also gesunken, während die eingeforderten Leistungen massiv gestiegen sind. Wir erwarten vom Bundesrat ehrliche Bemühungen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die unsere wirtschaftliche und soziale Zukunft sichern.
  • Echte Mitsprache in den politischen Prozessen. Die JULA engagiert sich für konstruktive und zukunftsfähige Lösungen. Wir investieren neben der Arbeit auf den Betrieben viel Zeit, um die Meinung unserer Mitglieder einzuholen, mehrheitsfähige Lösungsvorschläge auszuarbeiten, Stellungnahmen und Positionspapiere zu schreiben und unsere Anliegen in diversen Gremien einzubringen. Die JULA ist für einen offenen Dialog und ist jederzeit bereit, bei konstruktiven

Lösungen Hand zu bieten. Im Gegenzug erwarten wir, dass unsere Anliegen ernsthaft angehört und stärker berücksichtigt werden.

Rückfragen

Damien Rey, Tel. 079 566 38 10
Geschäftsstelle, Tel. 056 462 50 14
info@junglandwirte.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen
Stellungnahmen Revision des Energiegesetzes

24.06.20 | Mit der Energiestrategie 2050 beschloss die Schweizer Stimmbevölkerung 2017, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken. Die dazu festgelegten Fördermassnahmen laufen Ende 2022 und Ende 2030 aber aus. Ziel der Vorlage ist es, mehr Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen sowie die langfristige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Dabei werden bestehende Förderinstrumente verlängert und angepasst. Gemäss einer Studie von AgroCleanTech könnte die Landwirtschaft bis im Jahre 2030 2'100 GWh/Jahr produzieren und dabei auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.  Grundsätzlich befürwortet der SBV die Stossrichtung der Revision mit der Verlängerung der Fördermassnahmen bis 2035 und insbesondere die Verknüpfung der Energie- und Klimapolitik. Jedoch bedauern wir ausserordentlich, dass der vorliegende Gesetzesentwurf weder eine Lösung für den Weiterbetrieb von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen noch für den dringend nötigen Zubau neuer Anlagen enthält. Deshalb fordern wir technologiespezifische Zielwerte, da die Versorgungssicherheit und die eng verknüpften Klimaziele nur mit dem entsprechenden Energiemix erreicht werden können. Für PV-Anlagen bietet vorliegender Gesetzesentwurf mit grösseren Investitionsbeiträgen für Anlagen ohne Eigenverbrauch eine gute Lösung.  Aufgrund der engen Koppelung der Revision mit dem Stromversorgungsgesetz begrüssen wir die angekündigte Etablierung von Quartierstrom/ Energiegemeinschaften. Stromkonsumierende im ländlichen Raum dürfen dabei nicht diskriminiert werden, wobei die Landwirtschaft auf eine sichere Versorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen ist. Eine Anpassung der Netztarifierung aufgrund einer höheren Arbeitskomponente ist zurückzuweisen.  Die Schweizer Landwirtschaft möchte einen Beitrag leisten zum Erreichen der Ziele der Energiestrategie 2050 und den Klimazielen. Hierfür ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen so geschaffen werden, dass die dezentrale Produktion erneuerbarer Energien möglichst einfach und ökonomisch möglich ist. Die Förderung muss technologieabhängig ausgearbeitet werden, damit in Zukunft das Potential für Photovoltaik ausgenutzt wird und eine Lösung für das Fortbestehen der bestehenden Biogasanlagen wie auch ein Zubau gefunden wird.

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04.06.20 | Die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope wird restrukturiert und zentralisiert. Der Nationalrat will die daraus entstehenden Effizienzgewinne zur Stärkung der Agrarforschung nutzen. Er stimmte heute einer entsprechenden Motion zu und widersetzt sich damit den Plänen des Bundesrats. Dieser wollte die frei werdenden Mittel auch anderweitig verwenden. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist über diesen Entscheid sehr erfreut. Um die steigenden Erwartungen zu erfüllen, der Herausforderungen des Klimawandels anzugehen und die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die Umwelt zu verringern ist die Landwirtschaft dringend auf Forschungsunterstützung angewiesen. Ihr Nutzen kommt so auch der gesamten Gesellschaft zugute. Sie muss viele offene Fragen beantworten sowie Verbesserungen und Produktionsalternativen entwickeln und dabei sich ständig weiterentwickelnde Technologien berücksichtigen. Der Entscheid des Nationalrats entspricht den im Rahmen die Umstrukturierungspläne gemachten Versprechen, keine Budgetkürzung vorzunehmen sowie der am 11. März 2019 verabschiedeten Motion der Finanzkommission des Nationalrats.

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