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Ein Sieg für die Land- und Ernährungswirtschaft
Die Schlacht ist geschlagen, das Resultat ist mit 79 Prozent Zustimmung grossartig. Es war bei Weitem nicht so einfach zu erreichen, wie es im Nachhinein aussieht. Auch ohne offizielle Gegenkampagne sah sich die Vorlage heftigem Gegenwind ausgesetzt. Widersprüchliche Aussagen betreffend Freihandel und offene Märkte verunsicherten Teile der Bauernschaft und führten zu teilweise heftiger Kritik aus der Landwirtschaft. Diverse Medien – vor allem in der Deutschschweiz – schrieben gegen die Vorlage, einige verfielen gar in eine Art Kampagnenjournalismus. Es ist erfreulich, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht verunsichern liessen und die Kommentare abprallten.
Der Erfolg war aber auch die Ernte jahrelanger Arbeit. Es begann mit der Lancierung der Initiative für Ernährungssicherheit Ende 2013 und fand in der ersten Hälfte 2014 mit der sehr erfolgreichen Unterschriftensammlung einen ersten Höhepunkt. Der folgende, zwei Jahre dauernde politische Prozess ermöglichte es, das Thema Ernährungssicherheit im Gespräch zu halten. Der Schweizer Bauernverband lancierte parallel dazu unter dem Titel „einheimische Qualität“ eine Vorkampagne. Trotz der breiten Unterstützung im Parlament – oder gerade deshalb, denn diese war zugleich Vor- und Nachteil – plante der Schweizer Bauernverband (SBV) frühzeitig und minutiös die eigentliche Abstimmungskampagne.
Diese zielte darauf ab, die grosse, zukunftsorientierte Bedeutung der Verankerung der Ernährungssicherheit in der Verfassung aufzuzeigen und den Wert der einheimischen Produktion zu thematisieren. Angesichts der weltweiten Entwicklung und des in der Schweiz unter 50 Prozent gesunkenen Nettoselbstversorgungsgrades, braucht die nachhaltige Inlandproduktion gezielten Support. Wie die Umfragen im Vorfeld der Abstimmung zeigten, war die die Stärkung der Inlandproduktion der mit Abstand am meisten genannte Grund für die Zustimmung. Das massive Ja für den Verfassungsartikel bildet nun eine hervorragende Grundlage, um bei anstehenden Gesetzesrevisionen, bei der Anpassung von Ausführungsbestimmungen oder bei der Verhandlung von Abkommen mit dem Ausland, den Bedürfnissen der einheimischen Produktion gebührenden Stellenwert einzuräumen. Der SBV wird im Vorstand und in der Landwirtschafskammer ein Manifest zur Umsetzung des neuen Artikels besprechen und plant dieses an der Delegiertenversammlung zu verabschieden. Daraus ergeben sich dann konkrete Massnahmen, die ab 2018 umgesetzt werden sollen.
Der Erfolg hat bekanntlich viele Mütter und Väter. Wir verdanken ihn aber am meisten den Bäuerinnen und Bauern, den Freundinnen und Freunden der Land- und Ernährungswirtschaft, die mit ihrem Einsatz bei der Unterschriftensammlung, diese Abstimmung überhaupt möglich machten. Diese waren es auch, die in der Abstimmungskampagne im ganzen Land die Frontarbeit geleistet haben. Ganz herzlichen Dank! Der SBV wird alles daran setzen, die mit der Vorlage verfolgten Ziele zum Wohl der Bauernfamilien umzusetzen.