SBV-News Nr. 1-2024
09.01.24
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Der Countdown in der EU läuft! Ab diesem Jahr müssen unsere Kolleginnen und Kollegen vier Prozent der Ackerfläche «stilllegen». Doch wie ambitioniert ist die Massnahme wirklich? Die Flächen sind nach der Ernte der Hauptkultur passiv oder aktiv zu begrünen, beispielsweise mit Kleegras. Düngen und Pflanzenschutz sind ab dann verboten und von April bis Mitte August gilt Mähverbot. Danach dürfen Winterkulturen gesät werden. Landschaftselemente werden angerechnet. Betriebe mit weniger als 10 ha Ackerfläche sind davon ausgenommen.