Hauptinhalt

Das Obligatorium bitte praxistauglich umsetzen

Standpunkt des Schweizer Bauernverbands vom 5. Juli 2021

Nun ist es definitiv, der Schleppschlauch wird ab 2022 obligatorisch. Der Bundesrat hat die Vorschrift in der Luftreinhalteverordnung aufgenommen. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Mehrheit des Nationalrates wichtige Argumente ignoriert und es verpasst, dieses Obligatorium noch aufzuhalten. Der SBV bedauert dies und hat alles versucht das bewährte freiwillige Anreizsystem fortzusetzen.

Der SBV ist nicht gegen die Technik des Schleppschlauches an sich. Der Einsatz kann Sinn machen und einen Beitrag zur Reduktion der Ammoniakemissionen leisten.  Der Einsatz macht aber nicht überall und auch nicht jederzeit Sinn.

Der Vollzug des Schleppschlauchobligatoriums ist jedoch problematisch aufgegleist. Grundsätzlich sind alle Betriebe in der Pflicht, welche über 3ha begüllbare Fläche unter 18% Hangneigung verfügen. Tönt einfacher, als es in der Praxis effektiv ist. Verschiedene Flächen können vom Obligatorium ausgenommen werden, beispielsweise Obstanlagen und Kleinflächen unter 25 Aren. Unverständlicherweise werden Hochstammbäume QII ausgenommen, QI hingegen nicht. Ab wann nun eine Fläche dann effektiv mit dem Schleppschlauch begüllt werden muss, lässt sich somit nicht ganz so einfach feststellen. In manchen Fällen können sich Betriebsleitende zwar teilweise selbst auf den GIS-Karten mit den Hanglayer informieren. Bei vielen konkreten Fällen braucht es die Auskunft der kantonalen Vollzugsstellen. Viele dieser kantonalen Landwirtschaftsämter sind jedoch noch nicht vorbereitet und können keine Auskunft geben da die Vollzugshilfe frisch publiziert wurde. Die Frage stellt sich ob die Kantone in der Lage sein werden innerhalb 6 Monaten die schleppschlauchpflichtigen Flächen auszuscheiden.

Eine weitere Herausforderung sind die Lieferfristen von Schleppschläuchen, diese betragen schon ohne Covid-Auswirkungen über ein Jahr. Deshalb braucht es Übergangsfristen, welche den Landwirten ermöglicht sich die für ihren Betrieb passende Technik in angemessene Zeit anzuschaffen oder eine Lösung als Gemeinschaft, sei es Kauf oder Miete zu finden.

Die Umsetzung des Obligatoriums muss angepasst und präzisiert werden. Und zwar Sinne der Praxistauglichkeit. Im Zweifelsfall müssen Ansprechpersonen den Betrieben vor Ort Auskunft geben können, welche Flächen nun pflichtig sind und ob sie selbst vom Obligatorium betroffen sind. Aber auch die Bundesämter BLW und BAFU sind hier in der Pflicht den Kantonen die entsprechende Unterstützung zu geben und sich nicht mit einer unzulänglichen Vollzugshilfe aus der Affäre ziehen zu wollen. Dies führt nur zu einem Wildwuchs an Interpretationen der Kantone mit unerwünschten Unterschieden. Die Leidtragenden sind dann wiederum die Bauern. Deshalb müssen diese Punkte unbedingt und rasch geklärt werden.

Autor

Hannah von Ballmoos-Hofer

Schweizer Bauernverband
Departement Produktion, Märkte und Ökologie
Leiterin Geschäftsbereich Energie und Umwelt

Telefon      056 462 50 06 
E-Mail       hannah.vonballmoos@sbv-usp.ch 

Weitere Beiträge zum Thema

Stellungnahmen Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024

30.08.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Wirtschaftliche Lage der Bauernbetriebe: Schere geht auf

30.08.23 | Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands befasst sich schon länger mit den Wahlen 2023 und den Vorarbeiten für ein neues, landwirtschaftsaffineres Parlament. Absolut entscheidend wird aber sein, dass die Landwirtschaft und der ländliche Raum auch wählen gehen. Deshalb ruft er alle bäuerlichen Organisationen eindringlich dazu auf, die nächsten Wochen zur Mobilisierung zu nutzen!

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 34-2023

28.08.23 | Am 22. Oktober 23 wählen heisst mitbestimmen! Für die Bauernfamilien ist es sehr wichtig, wer in den nächsten vier Jahren in Bern politisiert. Zentrale Themen wie neue Agrarpolitik, Sparprogramme oder Initiativen stehen an.

Mehr lesen
Stellungnahmen BVG-Mindestzinssatz 2024

24.08.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zum BVG-Mindestzinssatz 2024.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Schutz der Kulturen bröckelt

22.08.23 | Weil immer mehr Pflanzenschutzmittel verboten werden und es zu wenig zuverlässige und wirksame Alternativen gibt, ist der Schutz vieler Kulturpflanzen gefährdet. Damit drohen nicht nur bedeutende Ernteverluste, sondern mittelfristig auch die Aufgabe von für die Ernährung bedeutenden Kulturen.

Mehr lesen
SBV-News
SBV-News SBV-News Nr. 33-2023

21.08.23 | Der Vorstand des SBV traf sich zu seiner monatlichen Sitzung. Er setzte sich mit dem Wolf, der Landschafts- und Biodiversitätsinitiative sowie dem Projektstand der AP 2030 auseinander.

Mehr lesen
Stellungnahmen Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025

21.08.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands über das Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025.

Mehr lesen
Stellungnahmen Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln (SR 531.215.111)

18.08.23 | Stellungnahme des Schweizer Bauernverbands zur Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln (SR 531.215.111).

Mehr lesen