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Das Neuste

In den folgenden Boxen finden Sie die aktuellsten Mitteilungen des Schweizer Bauernverbands.
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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Parlament investiert in Forschung und Pflanzenzüchtung

10.12.19 | Auch der Ständerat möchte sechs zusätzliche Millionen für das Kompetenzzentrum Boden, die Pflanzenzüchtung und die Bioforschung einsetzen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst diese Entscheide.

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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Neuerungen bei der Stellenmeldepflicht

10.12.19 | Bei der auf den 1. Juli 2018 eingeführten Stellenmeldepflicht gibt es auf Anfang 2020 Neuerungen. Damit fallen ab 1. Januar sämtliche Hilfskräfte in der Landwirtschaft darunter, auch jene mit Gemüse- und Weinbau. Alle offenen Stellen sind folglich der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Der Schweizer Bauernverband hat sein Merkblatt zur Stellenmeldepflicht überarbeitet.

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SBV-News SBV-News Nr. 49 (02.12. – 06.12.2019)

10.12.19 | Ressourcenprojekte und Pflanzenschutzmittel Anfang Dezember fand ein Austausch zu den aktuellen Ressourcenprojekten im Bereich Pflanzenschutzmittel statt. Ziel der Veranstaltung war neben einem Überblick über die laufenden Aktivitäten, die auftretenden Heraus-forderungen und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren. Insgesamt wurden fünf laufende Ressourcenprojekte (BL, BE, Precision Farming ZH, Aqua San TG und PestiRed IP-Suisse) und drei in Erarbeitung stehende Projekte (Vitisan, Fruit Zéro Residu, Res0Sem) vorgestellt. Eine gute Planung, Begleitung, transparente Kommunikation und die Integration der Landwirte sowie die Praxisnähe scheinen Schlüsselfaktoren für erfolgreiche Projekte zu sein.

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Stellungnahmen 09.12.19 Förderung der Forschung und der Innovation

09.12.19 | Mit Ihrem Schreiben vom 20. September 2019 laden Sie uns ein, zur oben genannten Vorlage Stellung zu nehmen. Für die uns gegebene Möglichkeit danken wir Ihnen bestens und sind gerne bereit, uns in dieser Angelegenheit vernehmen zu lassen. Der Schweizer Bauernverband begrüsst die vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) grundsätzlich. Die Umgestaltung der Innovationsförderung (insb. FIFG Art 18-23) erlaubt dem Bund situativer und flexibler zu handeln und somit besser auf die unterschiedlichsten und sich rasch verändernde Bedürfnisse und Anforderungen der mittelbeantragenden Forschungsakteure einzugehen. Dabei begrüssen wir insbesondere: • Die höhere Flexibilität bei der Projektförderung, je nach Situation des Umsetzungspartners • Innosuisse erhält mehr Kompetenzen und mehr Handlungsoptionen - gleichzeitig aber auch einen klarer definierten Rahmen, wie Innovationsförderung umgesetzt werden soll. • Die Möglichkeit dynamisch auf sich wandelnde Rahmenbedingungen und Anforderungen sowie Bedürfnisse der unterstützten umsetzenden Unternehmen zu reagieren. • Eine direkte Start-up/ und Spinn-off-Förderung kann auch für die Wertschöpfungskette der Land- und Ernährungswirtschaft positive Effekte generieren: z.B. im Bereich von Smartfarming Projekten. • Wir erhoffen uns durch diese Gesetzesänderungen insgesamt eine Stärkung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums. Die wachsende Weltbevölkerung, der Klimawandel, veränderte Lebens- und Konsumgewohnheiten sind grosse gesellschaftliche Herausforderungen, zu deren Bewältigung die Wertschöpfungskette Landwirtschaft und Ernährung substanziell beitragen muss. Auch in den Fachgebieten dieses Sektors sind Innovation und Forschung auf höchstem Niveau unabdingbare Voraussetzung für eine Bewältigung der Probleme im sektoralen und gesamtgesellschaftlichen Interesse. Deshalb erwarten wir, dass durch die Novellierung des FIFG keine übermässige Umwidmung von Innovations- und Forschungsfördermitteln aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft in andere Bereiche stattfindet. Wir finden bei der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung keine Hinweise, dass eine Umwidmung explizit beabsichtigt wäre, sehen aber trotzdem eine gewisse Gefahr für die Landwirtschaft. Nämlich zum Beispiel dann, wenn aufgrund der neuen Regeln Mittel aus der für die Landwirtschaft wichtigen Ressortforschung in andere Projekte flössen. Die Anpassungen der Bestimmungen über die Reserven des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Innosuisse erscheinen uns hinsichtlich der Handlungsflexibilisierung im Ablauf der Mittelvergabe konsequent. Indem Innosuisse und SNF die Möglichkeit erhalten, die Reserveobergrenze vorübergehend zu überschreiten, können sie über die Jahre Schwankungen besser abfedern und auf die sich verändernden Bedürfnisse sowie auf die Qualitäts- und Nachfrageschwankungen bei den Fördergegenständen eingehen. Die gewünschte Kontinuität bei der inhaltlichen Ausrichtung Forschungsförderung kann damit operativ besser gewährleistet werden. Es liegt im Interesse der Landwirtschaft und der gesamten Gesellschaft, dass Forschungs- und Innovationsförderung ein Maximum an positiver Wirkung erzielen. Aus Sicht des SBV kann diese Gesetzesanpassung dazu einen Beitrag leisten, weshalb wir sie begrüssen. Die flexibleren Möglichkeiten bei der Vergabe von Beiträgen soll aus Sicht des SBV aber mit dem Ziel verbesserter Förderung von erfolgsversprechenden Innovations- und Start-up- -Projekte umgesetzt werden und darf nicht zu einem Forschungsmittelabfluss von Aufgaben und Projekten in der Land- und Ernährungswirtschaft in andere Sektoren führen.

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Nein zur unsinnigen Vegi-Initiative

Die Initiative «Für eine sichere Ernährung» von Franziska Herren sieht eine staatlich verordnete vegetarische Ernährung der Schweizer Bevölkerung vor. Denn nur so für alle liesse sich ihre Forderung von 70% Selbstversorgungsgrad erreichen. Die Initiative ist zudem eine Zwängerei: Vor drei Jahren lehnte das Stimmvolk ihre erste Initiative mit ähnlichem Inhalt unter anderem Titel ab. Aktuell laufen bereits zahlreiche Arbeiten, um die Schweizer Landwirtschaft noch nachhaltiger zu machen. 

Einkommen der Bauernfamilien

Das Einkommen für eine Familienarbeitskraft ist in der Landwirtschaft viel tiefer, als in vergleichbaren Branchen. Im Schnitt liegt dieses bei weniger als 5000 Franken pro Person und Monat bei einem Arbeitseinsatz, der gemäss der offiziellen Arbeitsstatistik zwischen 60 und 66 Stunden pro Woche beträgt. Damit ist die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der einheimischen Bauernfamilien in Frage gestellt. Denn ohne genügend Einkommen, fehlt es an Geld für Investitionen und damit die Weiterentwicklung der Betriebe. 

August-Brunch: Werde Gastgeber!

Der 1. August-Brunch auf dem Bauernhof ist bei der Bevölkerung sehr beliebt, das Angebot jedoch knapp. Deshalb sind möglichst viele Bauernhöfe gefragt, die einen kleinen, mittleren oder grossen Brunch anbieten. Der Brunch ist eine gute Plattform, um zu zeigen, was die Schweizer Landwirtschaft ausmacht: Nachhaltige, tierfreundliche Lebensmittel aus der Nähe. Jetzt via das Bauernportal anmelden!

Aktuelle Themen

Der SBV ist in verschiedensten Dossiers aktiv. Beachten Sie insbesondere folgende Themen: