Hauptinhalt

13. AHV-Rente – die Rechnung geht nicht auf

Standpunkt vom 19. Januar 2024

«Initiative für ein besseres Leben im Alter!», so nennen Initianten ihren Vorschlag für eine 13. AHV-Rente. Sie fordern, dass die Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag von einem Zwölftel ihrer jährlichen Rente erhalten. Und zwar alle nach dem Giesskannenprinzip. Umfragen zeigen, dass die Volksinitiative beim Stimmvolk ankommt. Nicht zuletzt, weil die Art der Finanzierung offengelassen ist und unklar ist, woher das Geld dafür käme. Konkret geht es um 4 bis 5 Milliarden Franken Mehrausgaben pro Jahr. Bis 2050 würden sich die Mehrausgaben auf über 100 Milliarden Franken summieren.

Aufgrund der unterdurchschnittlichen Einkommen in der Landwirtschaft ist die AHV für viele Bäuerinnen und Bauern ein wichtiger oder das einzige Standbein der Altersvorsorge. Der Rentenzustupf wäre also durchaus willkommen. Bei einer genauen Betrachtung wird hingegen klar, dass eine massive Mehrbelastung des Bundeshaushalts droht. Der Bund müsste mehr Geld einschiessen, da er 20.2 Prozent der AHV-Ausgaben finanziert. Das wäre jährlich rund 1 Milliarde Franken zusätzlich! Geld, dass er nicht hat. So muss der Bundesrat heute schon grosse Sparpakete schnüren, um die Ausgaben im Griff zu halten. Er müsste also bei anderen Budgetposten sparen. Im Vordergrund stehen da die ungebundenen Ausgaben, zu denen der Agrarkredit und die Direktzahlungen gehören. Wie schwierig die Diskussion bezüglich Agrarkredits ist, hat die letzte Wintersession gezeigt.

Die restliche Finanzierung der Mehrausgaben müsste über höhere Lohnabzüge und/oder eine höhere Mehrwertsteuer erfolgen. Damit würden die Erwerbstätigen sowie die Konsumentinnen und Konsumenten zur Kasse gebeten. Diese Abzüge respektive höheren Steuern belasten zwar alle, solche mit unterdurchschnittlichen Einkommen aber besonders stark. Die Bäuerinnen und Bauern wären also doppelt betroffen. Einerseits durch höhere Lohnabzüge und/oder höhere Mehrwertsteuer, andererseits durch die drohende Kürzung des Agrarkredits. Weil immer mehr Rentnerinnen und Rentner immer weniger Berufstätigen gegenüberstehen, steht bereits die heutige Höhe der AHV auf wackligen Beinen. Die Differenz von Einnahmen und Ausgaben steigt also selbst beim Status quo, was die Finanzierung dieser wichtigen Säule der Altersvorsorge in Frage stellt.

Ebenfalls am 3. März 2024 kommt die Renteninitiative zur Abstimmung. Diese fordert das Rentenalter 66 für beide Geschlechter und eine anschliessende Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Die Forderung ist im aktuellen Kontext und nach dem äusserst knappen Entscheid zum Rentenalter 65 für die Frauen nicht mehrheitsfähig. Zudem ist eine generelle Erhöhung des Rentenalters nicht zielführend, weil Menschen in Berufen mit starker körperlicher Belastung nicht einfach länger arbeiten können. Ein Modell basierend auf einer Lebensarbeitszeit wäre definitiv besser.

Die beiden Initiativen sind zu radikal und aus Sicht der Landwirtschaft abzulehnen. Mehr Rente ist schön, aber nicht zu diesem Preis!

 

Autor

Peter Kopp

Peter Kopp

Leiter Departement Soziales und Dienstleistungen
Generalsekretär Agrisano

Telefon 056 461 71 82
E-Mail peter.kopp@agrisano.ch

Weitere Beiträge zum Thema

SBV-News SBV-News Nr. 7 (15. – 19.2.2021)

23.02.21 | Die Antwort des Bundesrates auf mehrere Motionen, die eine Verbesserung der sozialen Absicherung von nicht erwerbstätigen Ehefrauen/Partnerinnen anstreben, lautet wie folgt: «Sollte das Parlament beschliessen, die Ag-rarpolitik 22+ definitiv zurückzuweisen, ist der Bundesrat unabhängig von der AP22+ bereit, eine Vorlage vorzule-gen, die sich ausschliesslich auf die Verbesserung der sozialen Absicherung konzentriert». Dies ist zu begrüssen! Die soziale Absicherung der Bäuerinnen und die Anerkennung ihrer zentralen Rolle in der Landwirtschaft sind zentral und es besteht Optimierungspotential. Sie darf nicht von allgemeinen und strategischen Entscheidungen über die zukünftige Agrarpolitik abhängig gemacht werden.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen Foodwaste vermindern und für mehr Toleranz werben!

22.02.21 | Die nationale Kampagne «SAVE FOOD, FIGHT WASTE.» will Foodwaste reduzieren. Der Schweizer Bauernverband macht mit und bietet den Betrieben mit Direktvermarktung kostenlos Kommunikationsmaterial an, um nicht handelstaugliche Ware zu kennzeichnen. Das soll die Akzeptanz für die natürliche Unterschiede bei Naturprodukten sowie die Wertschätzung für Lebensmittel generell fördern.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Einheimische Produktion nimmt ihre Verantwortung wahr!

19.02.21 | Greenpeace feuerte kürzlich wieder einmal eine Breitseite gegen die Schweizer Landwirtschaft ab. Mit Vereinfachungen und Falschinformationen will die Organisation den Konsumentinnen und Konsumenten weismachen, dass im Schweizer Fleisch keine Schweiz drin ist. In Tat und Wahrheit ist 84 % des Futters, das unsere Nutztiere fressen, einheimisch. Die Schweizer Landwirtschaft hat nie behauptet, dass sie sich zu 100 Prozent selbst mit Futtermitteln versorgen kann und steht auch zu den benötigten Importen. Ohne Anpassung des Konsums führt eine Reduktion der Tierhaltung aber nur zu einer grösseren Abhängigkeit vom Fleischimport.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 6 (8. – 12.2.2021)

16.02.21 | Der Vorstand diskutierte verschiedene Geschäfte der anstehenden Frühlingssession. Darunter die AP22+, das Postulat dazu, die parlamentarische Initiative «Absenkpfad» und die Revision der Raumplanungsgesetzgebung für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Weiter befasste er sich mit dem weiteren Vorgehen bezüglich Wolfsregulierung und der Situation auf den Märkten. Probleme gibt es insbesondere bei den von Corona betroffenen Brachen Wein und Kalbfleisch. Der Vorstand hiess auch das Konzept und das Budget für eine Sensibilisierungskampagne bezüglich sozialer Absicherung gut und gab grünes Licht für die Aktivitäten zum 125. Jubiläum des SBV im nächsten Jahr.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Medienmitteilungen QM-Schweizer Fleisch: Ein Erfolgsprogramm feiert 25 Jahre!

15.02.21 | 60 bis 80 Prozent des in der Schweiz produzierten Fleisches sind heute gemäss dem Programm von «QM-Schweizer Fleisch» zertifiziert. Heuer kann dieses seinen 25. Geburtstag feiern. Dabei haben sich die Richtlinien stetig weiterentwickelt, um den neuen Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung zu tragen.

Mehr lesen
Standpunkte
Standpunkte Soziale Absicherung geht uns alle an!

12.02.21 | Wer auf einem Bauernhof lebt und mitarbeitet, soll ausreichend versichert und finanziell abgesichert sein. Das ist das unbestrittene Ziel der gesamten Branche. Umfragen zeigen immer wieder, dass es bei der sozialen Absicherung speziell der Bäuerinnen/Partnerinnen immer noch bedeutendes Optimierungspotential gibt. Aus diesem Grund ist das auch ein Thema im Rahmen der Agrarpolitik 22+. Dort ist ein obligatorischer Sozialversicherungsschutz vorgesehen, wenn die Partnerin (oder auch der Partner) regelmässig und erheblich im Betrieb mitarbeiten. Wir haben uns dafür engagiert, dass die AP22+ zurückgewiesen, respektive vorläufig sistiert wird. Das heisst aber nicht, dass wir die dringenden Themen nicht angehen wollen.

Mehr lesen
AGRISTAT aktuell
AGRISTAT aktuell Agristat Aktuell 01-21: Schlachtviehmarkt

12.02.21 | 2020 war für die Schlachtviehproduzenten ein sehr erfolgreiches Jahr mit einer günstigen Preisentwicklung. Während die Perspektiven beim grossen Mastvieh und den Schlachtlämmern weiterhin gut sind, ist die Situation in der Schweine- und der Kälbermast aktuell schwierig. Das grösste Wachstum erfolgte 2020 in der Produktion von Geflügelfleisch. In diesem Bereich sind die Aussichten auch für 2021 günstig.

Mehr lesen
SBV-News SBV-News Nr. 5 (1. – 5.2.2021)

09.02.21 | Der Bundesrat hat definitiv festgelegt, dass die Trinkwasser- und die Pestizidfrei-Initiativen am 13. Juni zur Abstimmung kommen. Die Allianz unter der Federführung des SBV arbeitet zusammen mit den Partnern intensiv an den Vorbereitungen für die Kampagne. Letzte Woche wurden die Tafeln und Blachen für die kantonalen Bauernverbände in Druck gegeben. Sie sind ab der zweiten Märzhälfte verfügbar und können dort von den Bauernfamilien bezogen werden. Aufgestellt werden dürfen sie aber je nach Kanton erst 6 bis 8 Wochen vor der Abstimmung. Weiter werden wir 2.5dl Tetra Pak Apfelsaft im Kampagnenlook zum Abgeben gemäss den Bestellungen produzieren.

Mehr lesen