Hauptinhalt

Das neue Jagdgesetz nützt Tier, Natur und Mensch

JagdSchweiz/SBV/SAB - Medienmitteilung vom 13.01.2020 

Das neue Jagdgesetz schafft klare Regeln für die Regulation geschützter Arten durch die Wildhüter der Kantone und erhöht dadurch die Sicherheit für Tier, Natur und Mensch. Es fördert zudem die Artenvielfalt auch dank Bundesunterstützung für natürliche Lebensräume von Wildtieren. JagdSchweiz, der Schweizer Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen und Institutionen unterstützen die Anpassungen im neuen Gesetz.

«Der Widerstand gegen das neue Jagdrecht ist aus unserer Sicht unbegründet». Mit diesen klaren Worten kommentiert Anton Merkle, Präsident von JagdSchweiz, das heute eingereichte Referendum gegen das Jagdgesetz, welches das Parlament nach intensiven Diskussionen am
27. September 2019 verabschiedet hatte. Für JagdSchweiz, den Schweizer Bauernverband (SBV), die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) und für zahlreiche weitere Organisationen und Institutionen ist das neue Gesetz fortschrittlich und auch auf künftige Anforderungen ausgerichtet, weil es den Natur- und Tierschutz stärkt.

Die fachgerechte Nachsuche auf verletzte Tiere wird neu zur Pflicht. Die überregionalen Wildtierkorridore werden im revidierten Gesetz festgeschrieben, was sowohl die Wanderbewegung von Wildtieren sicherer macht wie auch mögliche Schäden für Land- wie Forstbesitzer reduziert. Schliesslich ermöglicht das Gesetz finanzielle Unterstützung für Arten- und Lebensraumförderung in Wildtierschutzgebieten und Wasser- sowie Zugvogelreservaten. Der Bund kann den Kantonen zusätzlich zu den heute ausbezahlten 2,5 Millionen Franken pro Jahr neu bis zu 2 Millionen Franken für Schutzmassnahmen und die Aufsicht in den Schutzgebieten gewähren.

Das neue Jagdgesetz erhöht die Kompetenzen der Kantone, bringt mehr Spielraum für die jagdliche Nutzung und regelt den Umgang mit konfliktverursachenden Arten besser. «Es gibt keinen Grund daran zu zweifeln, dass die Kantone ihren Schutzgedanken auch in Zukunft verfolgen und wenn nötig jagdbaren Arten von der Jagd ausnehmen werden, wenn ihr Bestand als zu gering beurteilt wird,» gibt sich Anton Merkle zuversichtlich In seinen Augen bildet das revidierte Jagdgesetz eine zeitgemässe Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit unseren Wildtieren.

Dass das über 40 Jahre alte Gesetz angepasst werden musste, war lange schon offensichtlich. Die Bestände geschützter Arten, insbesondere bei Wolf, Biber oder Höckerschwan haben sich in den letzten Jahren stark vermehrt, was immer öfter zu Konflikten mit Landwirtschaft und Fischerei geführt hat. Selbstverständlich dürfen die Bestände der Wildtiere aber auch im neuen Gesetz nicht gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Natur- und Tierschutz werden darin gestärkt.

Rückfragen

Weitere Beiträge zum Thema

Medienmitteilungen
Kontraproduktiver Kahlschlag bei der Forschung

12.03.18 | Ohne Rücksprache bei den betroffenen Kreisen will der Bundesrat die Agroscope zum dritten Mal innert kürzester Zeit restrukturieren. Bis zu 600 Stellen wären betroffen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist fassungslos sowohl über die Pläne wie auch das Vorgehen. Die vielen anstehenden Herausforderungen in der Landwirtschaft sprechen für einen Aus- statt Abbau der praxisorientierten Forschung. Der SBV wird sich deshalb gegen den Kahlschlag wehren.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
WAK-N unterstützt die Schweizer Zuckerwirtschaft

10.01.18 | Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrats (WAK-N) hat der parlamentarischen Initiative von Jacques Bourgeois „Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker – Sicherung der inländischen Zuckerproduktion“ erneut Folge geleistet. Der Schweizer Bauernverband und die Interprofession Zucker begrüssen den Entscheid und fordert das Parlament auf dem Entschied der WAK-N zu folgen.

Mehr lesen
Standpunkte Agrarpolitik der Zukunft sollte nicht von gestern sein

05.01.18 | Im November las man in der NZZ von „rosigen Aussichten für die Schweizer Wirtschaft“. Mitte Dezember doppelte das Seco nach und prognostizierte für 2018 ein „kräftiges Wachstum“ von 2.3 Prozent. Da frage ich mich, wie der Bundesrat auf die Idee kam, dass der Grenzschutz für landwirtschaftliche Produkte abgebaut werden müsse, damit die übrige Wirtschaft nicht unter dem Primärsektor leidet. Ich verstehe sowieso nicht, warum der Bundesrat in seiner Gesamtschau zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in allen Szenarien den Grenzschutzabbau vorab nimmt. Ein so einseitiges Werk verdient den Namen „Gesamtschau“ nicht.

Mehr lesen
Medienmitteilungen
Fairer Handel: Wo ein Wille ist, geht es

03.01.18 | Der Schweizer Bauernverband stellte an der Neujahrsmedienkonferenz auf einem Milchbetrieb in Derendingen seinen Situationsbericht zum Thema „Fairer Handel – in der Schweiz und weltweit“ vor. Fazit: Eine nachhaltige Landwirtschaft ist zu Weltmarktpreisen nicht zu haben. Verschiedene Beispiele im Kleinen beweisen, dass faire Produzentenpreise und Handelsbeziehungen dem Erfolg am Markt nicht im Weg stehen. Es besteht Handlungsbedarf!

Mehr lesen
Stellungnahmen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)

30.10.17 | Aus Sicht der von uns vertretenen landwirtschaftlichen Grundeigentümer ist die vorliegende Teilrevision eine verpasste Chance, um neben formellen Anpassungen in erster Linie auch grundsätzliche Erneuerungen und Überlegungen zur Enteignung vorzuschlagen. Der Kulturlandschutz gebietet einen haushälterischen Umgang mit dem Boden. Infrastrukturanlagen werden auch künftig einen immensen Bedarf an Flächen benötigen. Zusammen mit der Bevölkerungszunahme nehmen die Mobilitätsbedürfnisse laufend zu. Der SBV will die für die öffentliche Grundversorgung nötigen Bauten nicht verhindern, verlangt aber, dass in der Interessenabwägung das Kulturland höher gewichtet und im Enteignungsfall besser entschädigt wird. Da die öffentliche Hand selber auch über wesentliche Flächen an Kulturland verfügt, haben enteignete Landwirte primär Anspruch auf Realersatz. Dazu sind Anstrengungen zu unternehmen.

Mehr lesen
Standpunkte Ein Sieg für die Land- und Ernährungswirtschaft

25.09.17 | Die Schlacht ist geschlagen, das Resultat ist mit 79 Prozent Zustimmung grossartig. Es war bei Weitem nicht so einfach zu erreichen, wie es im Nachhinein aussieht. Auch ohne offizielle Gegenkampagne sah sich die Vorlage heftigem Gegenwind ausgesetzt. Widersprüchliche Aussagen betreffend Freihandel und offene Märkte verunsicherten Teile der Bauernschaft und führten zu teilweise heftiger Kritik aus der Landwirtschaft. Diverse Medien – vor allem in der Deutschschweiz – schrieben gegen die Vorlage, einige verfielen gar in eine Art Kampagnenjournalismus. Es ist erfreulich, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht verunsichern liessen und die Kommentare abprallten.

Mehr lesen
Stellungnahmen Totalrevision des Bundesgesetzes über die Nationalstrassenabgabe

15.09.17 | Grundsätzlich ist der SBV mit der Vorlage einverstanden. Es ist wichtig, dass die Änderungen – wie im erläuternden Bericht dargelegt – finanziell selbsttragend sind und das Bundesbudget nicht zusätzlich belasten. Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass bei einer Einführung der E-Vignette dem Daten-schutz höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, sodass dieser gewährleistet ist. Allfällige Bedenken seitens der Vignettennutzer bezüglich des Datenschutzes müssen ernst genommen werden

Mehr lesen
Stellungnahmen Revision des Wasserrechtsgesetzes: Wasserzinsregelung nach 2019

14.09.17 | Eine Senkung des maximalen Wasserzinssatzes auf 80 Fr./kWbr bringt Berggemeinden in finanzielle Probleme und das für die Zeit nach 2022 geplante flexible Modell für die Festlegung des Wasserzinses wird dieselben weiterhin vor Probleme stellen, weil sie keine Planungssicherheit mehr haben. Diese Unsicherheit wird sich auf sehr viele Bereiche auswirken, darunter auch die (Berg-) Landwirtschaft. Der SBV lehnt daher die vorgeschlagene Vorlage momentan ab. In Anbetracht der Änderungen, die im neuen Energiegesetz zur Unterstützung der Wasserkraft vorgesehen sind, sowie auch den weiteren Instrumenten, die für die langfristige Sicherung der Grosswasserkraft in Diskussion sind, ist es aus unserer Sicht vorzuziehen, vorgängig die anderen Instrumente auf ihre Effektivität zu prüfen und in letzter Priorität in Einzelfällen auf eine Flexibilisierung des Wasserzinses zurück zu kommen.

Mehr lesen