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Finanzkontrolle auf Abwegen

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 10. Oktober 2018

Die eidgenössische Finanzkontrolle hat die Finanzhilfen an Organisationen in der Landwirtschaft unter die Lupe genommen und dabei offensichtlich ihre Aufgabe missverstanden: Sie interpretiert den vom Stimmvolk mit 78 Prozent Zustimmung angenommenen Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit falsch, da ihr offensichtlich die dafür nötige Fachkompetenz fehlt. So beruft sie sich bei verschiedenen Vorschlägen auf die darin erwähnte standortgerechte Produktion, um Massnahmen im Bereich Tierhaltung in Frage zu stellen. Die Tierhaltung ist ganz speziell im Berggebiet die einzige standortgerechte Produktion! Es ist sehr unschön, dass sich die öffentliche Hand bisher wenig um den neuen Verfassungsartikel scherte, dieser jetzt aber missbraucht wird, um die einheimische Landwirtschaft und deren Unterstützung sogar zu schwächen. So sind beispielsweise die in Frage gestellten Infrastrukturbeiträge für die öffentlichen Märkte für eine faire Preisbildung, die Markttransparenz und damit für eine angemessene Beteiligung der Landwirtschaft an der Wertschöpfung wichtig. Der Schweizer Bauernverband fordert die Behörden und die Regierung auf, den vom Volk erteilten Auftrag zur Stärkung der einheimischen Ernährungssicherheit wahrzunehmen!

Rückfragen

Markus Ritter

Markus Ritter

Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat

Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch

Martin Rufer

Martin Rufer

Direktor Schweizer Bauernverband

Telefon 078 803 45 54
E-Mail martin.rufer@sbv-usp.ch

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