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STEP: Ein nötiger und landschonender Ausbau
Standpunkt vom 14. November 2024
Der Verkehr auf dem Nationalstrassennetz hat sich seit dessen Bau vor 60 Jahren mehr als verfünffacht. Das ist überwiegend dem Bevölkerungswachstum geschuldet. Heute werden 40 Prozent des privaten Strassenverkehrs und 74 Prozent der auf Strassen beförderten Gütertransporte über die Autobahn abgewickelt, obschon diese lediglich 3 Prozent der Länge des Schweizer Strassennetzes ausmachen. Der Stau hat in den letzten Jahren massiv zugenommen.
Das ist auch für die Landwirtschaft ein Problem, auch wir haben ein grosses Interesse daran, dass der Verkehr auf der Autobahn rollt. Damit kann der Ausweichverkehr durch die Dörfer vermindert werden. Dieser belastet die Menschen in den Gemeinden und behindert auch die Landwirtschaft. Zudem verursachen Staustunden hohe Kosten. In der Land- und Ernährungswirtschaft, die ganz besonders auf den zuverlässigen und pünktlichen Transport von frischen, gekühlten Lebensmitteln angewiesen ist, verteuern diese Kosten die Lebensmittelproduktion. Das gleiche gilt für landwirtschaftliche Produktionsmittel. Auch Tiertransporte sind im Sinne des Tierwohls auf ein gut funktionierendes Strassennetz angewiesen. Die Entlastung des lokalen Verkehrsnetzes hätte auch Vorteile für die ländliche Bevölkerung insgesamt. Autofahrten werden weniger behindert und die Sicherheit für Radfahrer, FussgängerInnen und Tiere wird verbessert.
Das Volk stimmt am 24. November über sechs Teilprojekte ab. Davon sind drei reine Tunnelprojekte. Diese brauchen kein Land. Der SBV hat sich dafür engagiert, dass auch die übrigen Ausbauprojekte möglichst wenig Land brauchen. Das ist gelungen: Die Projekte beanspruchen rund zehn Hektaren landwirtschaftliche Nutzflächen (LN). Davon sind acht Hektaren Fruchtfolgefläche. Wichtig ist zudem, dass der ökologische Ausgleich nicht auf der LN erfolgt. Die zuständige Behörde hat dem SBV zugesichert, dass auch keine Ersatzaufforstungen auf LN stattfinden. Diese werden möglichst über bereits eingewachsene Flächen abgewickelt. Damit konnte bei der Realisierung von Infrastrukturprojekten ein Umdenken herbeigeführt werden. Der Schutz der LN wird viel höher gewichtet als bei früheren Projekten. Das ist wegweisend für alle künftigen Infrastrukturprojekte. Natürlich ist der Verlust jeder Hektare schmerzlich. Man muss aber auch die Verhältnismässigkeit sehen: Bei der Biodiversitätsinitiative wäre eine Fläche von gegen 200'000 ha aus der Produktion genommen worden. Bei den zusätzlichen geforderten 3.5 Prozent BFF-Flächen auf der Ackerfläche, wäre eine Fläche von über 6'000 ha betroffen gewesen und bei den Gewässerräumen sind rund 20'000 ha betroffen.
In der Interessenabwägung überwiegen aus Sicht des SBV insgesamt die Vorteile dieser Vorlage. Die Landwirtschaftskammer hat daher im Oktober klar die Ja-Parole gefasst.
Autor
Markus Ritter
Präsident Schweizer Bauernverband
Nationalrat
Telefon 079 300 56 93
E-Mail markus.ritter@parl.ch