Standpunkte
Nein zur extremen Konzernverantwortungs-Initiative
03.11.20
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Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», kurz Konzernverantwortungsinitiative, kommt am 29. November 2020 zur Abstimmung. Sie will Schweizer Unternehmen verpflichten, gegenüber dem Bund in einer Sorgfaltsprüfung die Einhaltung internationaler Menschenrechte und Umweltstandards darzulegen. Diese Prüfung schliesst auch die Geschäftsbeziehungen im Ausland ein. Besteht ein Unternehmen die Sorgfaltsprüfung nicht, würde es gemäss Initiative für die im In- und Ausland verursachten Schäden seiner Aktivitäten haften und entsprechend durch den Bund sanktioniert. Brisant ist die damit verbundene Beweislastumkehr: Nicht wie üblich muss der Staat ein Vergehen beweisen, sondern das Unternehmen muss dem Staat beweisen, dass es nichts verbrochen hat.